Die güterrechtliche Betrachtung entscheidet letztlich darüber, was der einzelne Ehegatte aus der Ehe "mitnimmt".
In einer Ehe gilt der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft,Um diese Seite aufzurufen, benötigen Sie einen Zugang zum Bereich Familienrecht.Sie müssen sich pro Besuch nur einmal anmelden. Ihre Abmeldung erfolgt automatisch.
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