Werden zur Finanzierung des gemeinsamen Hauses oder der Eigentumswohnung Kredite aufgenommen, so schließen die Kreditinstitute im allgemeinen die entsprechenden Darlehensverträge mit beiden Ehegatten ab. Diese haften dann dem Darlehensgeber gegenüber als Gesamtschuldner. Gem. §Um diese Seite aufzurufen, benötigen Sie einen Zugang zum Bereich Familienrecht.Sie müssen sich pro Besuch nur einmal anmelden. Ihre Abmeldung erfolgt automatisch.
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