Meist dient ein gemeinsames Haus oder eine Eigentumswohnung als Ehewohnung. Im Falle der Trennung oder wenn ein Ehegatte die Trennung wünscht, kann das Familiengericht auf Antrag eines Ehegatten die Benutzung der Ehewohnung regeln. Es kann die Wohnung räumlich aufteilen oder sogar einem der Ehegatten zur alleinigen Benutzung zuweisen, wenn dies erforderlich ist,Um diese Seite aufzurufen, benötigen Sie einen Zugang zum Bereich Familienrecht.Sie müssen sich pro Besuch nur einmal anmelden. Ihre Abmeldung erfolgt automatisch.
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