|ANWALTONLINE| >> |TIPS VON A-Z| >> |ERBRECHT|
Vergütung des Testamentsvollstreckers
Mangels anderer testamentarischer Bestimmung durch den Erblasser erhält der Testamentsvollstrecker eine angemessene Vergütung. Hierbei sind die Pflichten des Testamentsvollstreckers, dessen Verantwortung sowie die geleistete Arbeit maßgeblich. Auch Schwierigkeit, Dauer und Verwertung besonderer Kenntnisse und Erfahrungen sind zu berücksichtigen. Für die Normalsituation hat sich die sogen. Rheinische Tabelle durchgesetzt, die im Jahr 2000 durch die "Neue Rheinische Tabelle" aktualisiert wurde. Die Sätze der neuen Rheinischen Tabelle enthalten keine Umsatzsteuer. Alternativ kann eine Vergütung

Username:
Passwort:
Um diese Seite aufzurufen, benötigen Sie einen Zugang zum Bereich Familienrecht.

Sie müssen sich pro Besuch nur einmal anmelden. Ihre Abmeldung erfolgt automatisch.

Passwort vergessen

ABO-SERVICE für Abonnenten

Zurück