Der Erblasser kann durch ein wirksames Testament jede beliebige Person ohne Angabe von Gründen als Erben einsetzen oder von der Erbfolge ausschließen. Beschränkt wird diese sogenannte Testierfreiheit aber durch den Anspruch der Pflichtteilsberechtigten auf den Pflichtteil. Das Pflichtteilsrecht bewirkt somit, dass bestimmte Personen (Pflichtteilsberechtigte) trotz Enterbung durch den Erblasser nicht leer ausgehen.Um diese Seite aufzurufen, benötigen Sie einen Zugang zum Bereich Familienrecht.Sie müssen sich pro Besuch nur einmal anmelden. Ihre Abmeldung erfolgt automatisch.