Für die Ausenandersetzung der Miterbengemeinschaft gibt es mehrere Möglichkeiten.
Hat der Erblasser einen Testamentsvollstrecker eingesetzt, gehört die Auseinandersetzung zu seinen Aufgaben. Anderenfalls erfolgt die Auseinandersetzung mittels Vertrag unter den Miterben. Können sich die Miterben nicht einigen, kann jeder Miterbe auf Zustimmung der anderen zu seinem Auseinandersetzungsplan klagen.