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Miterben vorhanden - was tun?
Hinterlässt der Erblasser mehrere Erben, so wird der Nachlass gemeinschaftliches Vermögen der sog. Miterbengemeinschaft. Es entsteht ein vom Eigenvermögen der Erben verschiedenes Sondervermögen, an dem jeder Miterbe lediglich quotenmäßig (in Höhe seines Erbteils) beteiligt ist. Folge hiervon ist, dass die Miterben grundsätzlich nur gemeinsam über einzelne Gegenstände des Nachlasses verfügen können. Über seinen Erbteil als solchen kann jeder Miterbe hingegen verfügen.

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