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Enterbung
Eine Enterbung, also der Ausschluß eines Verwandten oder Ehegattens von der gesetzlichen Erbfolge, kann entweder durch ausdrücklichen Ausschluß von der gesetzlichen Erbfolge oder aber durch Berufung einer anderen Person zum Erben erfolgen. Eine Enterbung erstreckt sich im Zweifel auch auf Abkömmlinge des Enterbten. Besondere Gründe müssen hierbei nicht angegeben werden, der Erblasser ist hinsichtlich der Entscheidung über die Erbeneinsetzung frei.

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