Beim Berliner Testament handelt es sich um eine sehr weit verbreitete Unterart des gemeinschaftlichen Ehegattentestaments, bei dem sich die Ehegatten gegenseitig und wechselbezüglich als Alleinerben einsetzen. Dies hat zur Folge, daß der überlebende Ehepartner zunächst Alleinerbe wird und i.a. die Kinder als Erben des längerlebenden Ehegatten eingesetzt werden. Eine solche Regelung soll dafür sorgen, daß das gemeinsam geschaffene VermögenUm diese Seite aufzurufen, benötigen Sie einen Zugang zum Bereich Familienrecht.Sie müssen sich pro Besuch nur einmal anmelden. Ihre Abmeldung erfolgt automatisch.
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