Bei dem sogenannten Behindertentestament handelt es sich nicht um ein gesetzlich geregeltes Testament, sondern um ein spezielles Konstrukt.
Das Behindertentestament wurde entwickelt, um die Belange behinderter Kinder besonders zu berücksichtigen. Dieses Konstrukt ist aus dem Bedürfnis der Eltern heraus entstanden, dafür zu soregen, daß ein behindertes Kind, welches staatliche Unterstützung erhält, trotzdem an einem Nachlass partizipieren kann ohne daß der Erbteil an den Staat fällt und das Kind weiterhin lediglich den Sozialhilfesatz bzw. die Grundversorgung erhält. Würde ein solches Kind ganz regulär erben, so könnte es zu einem Zugriff des Trägers der Sozialleistungen auf die Erbschaft kommen.Um diese Seite aufzurufen, benötigen Sie einen Zugang zum Bereich Familienrecht.Sie müssen sich pro Besuch nur einmal anmelden. Ihre Abmeldung erfolgt automatisch.