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Ich möchte wieder heiraten; meine jetzige Ehe ist aber noch nicht geschieden.
Es gilt das Verbot der Doppelehe (§ 1306 BGB); wer dagegen verstößt, macht sich strafbar (§ 172 StGB). Eine neue Ehe kann also erst nach Auflösung der bestehenden eingegangen werden. Im Falle der Scheidung bedeutet dies, dass die Rechtskraft des Scheidungsurteils abgewartet werden muss.