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Für meine Eheschließung brauche ich eine Genehmigung des Familiengerichts. Was muss ich tun?
Das Familiengericht ist eine Abteilung des Amtsgerichts. Ganz kleine Amtsgerichte haben manchmal kein eigenes Familiengericht, können aber natürlich über das zuständige Familiengericht Auskunft geben.
Bei einer Heirat zwischen Adoptivgeschwistern ist das Familiengericht am „gewöhnlichen Aufenthaltsort“ des einen oder anderen Verlobten örtlich zuständig (§ 44a FGG).
Bei der Heirat eines noch nicht Geschäftsfähigen ist im allgemeinen das Familiengericht am Wohnort des sorgeberechtigten Elternteils zuständig (§ 43 FGG).
Der Antrag an das Familiengericht bedarf keiner besonderen Form; er kann von jedem Beteiligten gestellt werden. Zur Entgegennahme und zum Protokollieren von Anträgen gibt es bei allen Amtsgerichten Rechtsantragstellen mit fachkundigem Personal.
Die Gerichtsgebühr für die Genehmigung beträgt DM 50,-.