Für
meine Eheschließung brauche ich eine Genehmigung des Familiengerichts.
Was muss ich tun?
Das
Familiengericht ist eine Abteilung des Amtsgerichts. Ganz kleine Amtsgerichte
haben manchmal kein eigenes Familiengericht, können aber natürlich
über das zuständige Familiengericht Auskunft geben.
Bei
einer Heirat zwischen Adoptivgeschwistern ist das Familiengericht am „gewöhnlichen
Aufenthaltsort“ des einen oder anderen Verlobten örtlich zuständig
(§
44a FGG).
Bei
der Heirat eines noch nicht Geschäftsfähigen ist im allgemeinen
das Familiengericht am Wohnort des sorgeberechtigten Elternteils zuständig
(§
43 FGG).
Der
Antrag an das Familiengericht bedarf keiner besonderen Form; er kann von
jedem Beteiligten gestellt werden. Zur Entgegennahme und zum Protokollieren
von Anträgen gibt es bei allen Amtsgerichten Rechtsantragstellen mit
fachkundigem Personal.
Die
Gerichtsgebühr für die Genehmigung beträgt DM 50,-.