Auch in diesem Fall ist die Eheschließung vor einem deutschen Standesamt möglich, wenn jeder Ausländer die nach dem Recht seines Heimatstaates erforderlichen Voraussetzungen für die Eheschließung mitbringt. Daneben können Ausländer aber auch vor einer dazu bestimmten Vertretung ihres Staates heiraten und die Ehe dann in Deutschland anerkennen lassen.