Die Adoption eines Minderjährigen hat folgende Voraussetzungen:
- Die Annahme muss dem Wohl des Kindes dienen (§ 1741 BGB).
- Es muss zu erwarten sein, dass ein Eltern-Kind-Verhältnis entsteht (§1741 BGB).
- Die Interessen bereits vorhandener Kinder des Annehmenden oder des Anzunehmenden dürfen nicht entgegenstehen (§1745 BGB).
- Die erforderlichen Einwilligungen müssen vorliegen.