Wer
darf ein Kind adoptieren?
Adoptionsfähig
sind:
-
ein Ehepaar,
wenn einer der Ehepartner mindestens 25 Jahre, der andere mindestens 21
Jahre alt ist;
-
ein einzelner
Ehepartner, wenn das Kind des anderen adoptiert werden soll oder der andere
nicht geschäftsfähig oder noch unter 21 Jahre ist,
-
eine mindestens
25 Jahre alte Einzelperson.
Die gemeinsame
Adoption durch die Partner einer nicht ehelichen Lebensgemeinschaft ist
– auch wenn es immer wieder anders behauptet wird – nicht möglich.
Die
Jugendämter begrenzen das Höchstalter der adoptierenden Eltern
im allgemeinen auf ca. 40 Jahre.