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* AnwaltOnline - Familienrecht März 2008 *
* von http://www.AnwaltOnline.com/familienrecht/ *
* ISSN: 1511-8983 *
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In dieser Ausgabe:
*1* Interessante Urteile & Neues
*4* Kontakt / Abonnieren / Kündigen / Adressänderung
*5* Impressum und Haftungsausschluss
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*************************************************************1* Interessante Urteile & Neues
>> Ausschluß des Versorgungsausgleichs - manchmal wirksam!
Ein Ehevertrag, der sowohl auf den Versorgungsausgleich als auch auf
eine entsprechende Kompensation für den hierdurch belasteten Ehegatten
verzichtet, ist nicht sittenwidrig, wenn die Partner bei Vertragsschluß
keine Kinder haben wollten und aufgrund der Erwerbstätigkeit der Ehefrau
davon ausgegangen werden konnte, daß sie eine eigene angemessene
Altersversorgung aufbauen kann.Saarländisches OLG, 5.10.2007 - Az: 9 UF 67/07
>> Ausländische Privatschule - Schulgeld als Sonderausgabe?
Schuldgeld für den Besuch einer Privatschule im EU-Ausland kann nur dann
als Sonderausgabe abgezogen werden, wenn dies für eine vergleichbare
inländische Schule möglich wäre. Möglich ist dies für vergleichbare
inländische Schulen nur dann, wenn die jeweilige Privatschule - je nach
Schultyp - staatlich genehmigt, anerkannt oder erlaubt ist.FG Rheinland-Pfalz, 11.7.2007 - Az: 2 K 1741/06
>> Umzug in ein anderes EU-Land ist keine Kindesentführung
1. Wechselt ein Elternteil, der das alleinige
Aufenthaltsbestimmungsrecht für das Kind hat, seinen Wohnort und den des
Kindes innerhalb der Staaten der europäischen Gemeinschaft gegen den
Willen des im Übrigen mitsorgeberechtigten Elternteils, ist das nicht
widerrechtlich im Sinne von Art. 3 HKiEntÜ, weil der andere Elternteil
seine Mitsorge auch von seinem Heimatland aus in ausreichendem Maße
ausüben kann.2. Maßgeblich ist die Rechtslage im Zeitpunkt der Entscheidung, wenn
durch eine Veränderung der Sachlage in diesem Zeitpunkt Rechte des
Kindes oder des anderen Elternteils nicht mehr verletzt sind.OLG Koblenz, 9.8.2007 - Az: 9 UF 450/07
>> Erbe ist gegenüber Pflichtteilsberechtigtem zur Auskunft
verpflichtetEin Erbe ist verpflichtet, einem Pflichtteilsberechtigten Auskunft über
den gesamten Nachlaß zu erteilen (§ 2314 BGB). Der Erbe ist auf
Verlangen zur Vorlage eines notariellen Nachlaßverzeichnisses auch dann
noch verpflichtet, wenn er auf Verlangen des Pflichtteilsberechtigten
bereits ein privatschriftliches Verzeichnis erstellt hat.
Das notarielle Nachlaßverzeichnis muß Angaben zum fiktiven
Nachlaßbestand, also zu eventuell ausgleichspflichtigen Zuwendungen des
Erblassers und Schenkungen in den letzten zehn Lebensjahren vor dem
Erbfall enthalten. Nur so wird der Auskunftsberechtigte in die Lage
versetzt, etwaige Pflichtteilsergänzungsansprüche geltend zu machen.OLG Karlsruhe, 21.8.2006 - Az: 15 W 23/06
In der Ausgabe für AnwaltOnline Direkt Abonnenten finden Sie
diesen Monat zusätzlich:>> Erwerbsobliegenheit für Ruheständler?
>> Versorgungsausgleich und private Lebensversicherung
>> Luca ist für Jungen eindeutig
>> "Good Will" eines Unternehmens wird nicht immer beim
Zugewinnausgleich berücksichtigtDen Jahreszugang Familienrecht erhalten Sie für EURO 19,99,
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http://www.anwon.net/direkt.asp?x=FNIm Bereich Familienrecht befinden sich für AnwaltOnline Direkt
Abonnenten zur Zeit gut 1.150 Urteile.Weitere aktuelle Urteile
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************************************************************>> Unterhalt auch dann, wenn der nichteheliche Vater
"hereingelegt" worden ist?Der Beitrag behandelt die Frage, wie es um die Unterhalts-
pflicht eines nicht ehelichen Vaters dem Kind und dessen
Mutter gegenüber steht, wenn die Mutter dem Vater wahrheits-
widrig erklärt hatte, sie habe sich gegen eine ungewollte
Schwangerschaft geschützt.> Kindesunterhalt
Der Anspruch des Kindes auf Unterhalt beruht auf § 1601 BGB.
Unterhaltspflichtig sind beide Elternteile gleichermaßen.
Wenn das Kind aber von der Mutter betreut und erzogen wird,
erfüllt diese dadurch ihre Unterhaltspflicht (so genannter
Betreuungsunterhalt) ; für den Barunterhalt ist dann der
Vater allein zuständig (§ 1606 Abs. 3 BGB). Die Höhe des
Unterhalts wird bundesweit der Düsseldorfer Tabelle ent-
nommen. Die Unterhaltshöhe richtet sich einmal nach dem
Alter des Kindes und zum anderen nach dem unterhaltsrele-
vanten Einkommen des Unterhaltspflichtigen. Unterhalts-
relevant ist bei einem Arbeitnehmer grundsätzlich das Ein-
kommen, das er nach Abzug der Steuern und der Anteile zu
den Sozialversicherungen während der vergangenen zwölf
Monate im Monatsdurchschnitt erhalten hat. Berücksichtigt
werden sowohl fixe als auch variable Gehaltsbestandteile.
Vom Nettoeinkommen werden notwendige berufliche Aufwendungen
abgezogen, die meist mit fünf Prozent pauschaliert werden
können. Ob weitere Abzüge etwa für Schuldendienst möglich
sind, richtet sich nach den Umständen des Einzelfalles.> Unterhalt für die Mutter
Der Unterhaltsanspruch der Mutter beruht auf § 1615l BGB.
Danach hat der Vater eines nicht ehelichen Kindes der Mutter
für die Dauer von sechs Wochen vor und acht Wochen nach der
Geburt des Kindes Unterhalt zu gewähren.
Wenn die Mutter anschließend wegen der Erziehung und Pflege
des Kindes nicht erwerbstätig sein kann, setzt sich diese
Unterhaltspflicht über einen Zeitraum von drei Jahren nach
der Geburt des Kindes fort. Von dieser Sachlage ist in der
Regel auszugehen. Selbst nach Ablauf dieser drei Jahre kann
aber noch ein Unterhaltsanspruch bestehen, "solange und
soweit dies der Billigkeit entspricht. Dabei sind ins-
besondere die Belange des Kindes und die bestehenden
Möglichkeiten der Kinderbetreuung zu berücksichtigen". Die
Höhe des Unterhalts orientiert sich an den Lebensverhält-
nissen der Mutter und damit in der Regel an ihrem Einkommen
vor der Geburt des Kindes. Den Mindestbedarf setzen die
Gerichte i.a. mit 770 € monatlich an, den Selbstbehalt des
Vaters auf 1.000 €.
Entsprechendes gilt umgekehrt, wenn der Vater das Kind
betreut.In der Ausgabe für AnwaltOnline Direkt Abonnenten finden Sie
diesen Monat zusätzlich:>> Unterhalt auch dann, wenn der nichteheliche Vater
"hereingelegt" worden ist?> Verwirkung des Unterhaltsanspruchs
Der Anspruch des Kindes auf Unterhalt ist in keinem Fall
verwirkt, da ihm natürlich kein Fehlverhalten vorgeworfen
werden kann. [... weiterlesen ...]>> Sind Vereinbarungen zur Höhe des Unterhalts für Kinder,
getrennt lebende Ehegatten und Mütter nicht ehelicher Kinder
zulässig?Während Vereinbarungen zur näheren Ausgestaltung der Unter-
haltspflicht zulässig und wirksam sind, sind Verzichtsverein-
barungen gem. § 1614 BGB unwirksam, soweit es sich um
zukünftigen Unterhalt handelt. Dies betrifft auch
[... weiterlesen ...]Online finden Sie viele weitere Beiträge.
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