Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten   Jetzt Anfrage stellen Bereits 408.742 Anfragen

[AnwaltOnline - Familienrecht Januar 2008]

Familienrecht

[AnwaltOnline - Familienrecht Januar 2008]

************************************************************
* AnwaltOnline - Familienrecht                 Januar 2008 *
* von https://www.AnwaltOnline.com/familienrecht/           *
* ISSN: 1511-8983                                          *
************************************************************
Dieses Abonnement ist für Sie völlig  k o s t e n f r e i.
Wie Sie kündigen können, steht am Ende dieser email.
************************************************************
In dieser Ausgabe:
*1* Interessante Urteile & Neues
*2* Das Thema des Monats
*3* Mehr von AnwaltOnline
*4* Kontakt / Abonnieren / Kündigen / Adressänderung
*5* Impressum und Haftungsausschluss
************************************************************ ************************************************************
*1* Interessante Urteile & Neues
 >> Beim Unterhalt kommt es nicht alleine auf das berufliche
    Einkommen an
Soll der Unterhaltsanspruch herabgesetzt werden, so kann dies
nicht alleine auf ein geringeres berufliches Einkommen
gestützt werden. Es sind grundsätzlich alle Einkünfte, also
auch diejenigen aus Vermögen und Vermietungen, vom Unter-
haltspflichtigen offenzulegen. Nur auf diese Weise kann eine
finanzielle Überforderung bewiesen werden.
OLG Zweibrücken, 7.8.2007 - Az: 5 UF 163/06
 >> Phasenverschobene Ehe und Versorgungsausgleich
Hat ein Ehepartner nach Trennung bis zum Ende der Ehe
(vorliegend: sieben Jahre) Versorgungsanrechte erworben, so
stellt dessen Ausgleich eine grobe Unbilligkeit dar, wenn
der ausgleichspflichtige Überschuß nicht auf einer höheren
wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit beruht, sondern darauf,
daß der andere Ehegatte nach der Trennung aufgrund seines
Alters und nicht ehebedingt keine Versorgungsanwartschaften
mehr erworben hat. Bereits eine lange Trennungszeit kann für
sich genommen einen zumindest teilweisen Ausschluß des
Versorgungsausgleichs rechtfertigen. Dies ergibt sich
bereits aus dessen Grundgedanken.
BGH, 11.9.2007 - Az: XII ZB 107/04
 >> Kein Unterhaltsverzicht zu Lasten eines Kindes!
Kann die Mutter nicht für ihren Unterhalt und den des unehe-
lichen Kindes aufkommen, so kann der Kindesvater nicht per
Vereinbarung vom Unterhalt befreit werden. Eine derartige
Vereinbarung ist eine unzulässige Beeinträchtigung des
Kindeswohls, da die Einigung zu Lasten des Kindes geht. Eine
solche Vereinbarung wäre nur dann zulässig, wenn dem
sorgenden Elternteil ein den eigenen und den Unterhalt des
Kindes deckendes Einkommen verbleibt.
OLG Frankfurt/Main, 21.3.2007 - Az: 6 WF 28/07
 >> Versorgungsanrechte aus öffentlichem Dienst und Ver-
    sorgungsausgleich
Versorgungsanrechte der Zusatzversorgung im öffentlichen
Dienst sind im Anwartschaftsstadium als statisch, im
Leistungsstadium als volldynamisch zu beurteilen, wenn es um
die Ermittlung des Ausgleichsanspruchs geht.
Der Ehezeitanteil der Versorgungsanwartschaft ist daher in
eine volldynamische Rentenanwartschaft umzurechnen. Der sich
ergebende Barwert ist fiktiv als Beitrag zur gesetzlichen
Rentenversicherung zu berücksichtigen - unabhängig davon,
ob die Betriebsrentenanwartschaft im Beitrittsgebiet erworben
ist oder nicht.
OLG Brandenburg, 2.10.2007 - Az: 10 UF 207/06
In der Ausgabe für AnwaltOnline Direkt Abonnenten finden Sie
diesen Monat zusätzlich:
 >> Gesundheitsbedingte Einschränkung der Arbeitskraft
    begrenzt Unterhaltspflicht
 >> Für den Familienunterhalt sind Barvermögen und Eigen-
    tumswohnung einzusetzen
 >> Konfliktpotential bei Kindesbelangen - kein gemeinsames
    Sorgerecht
 >> Kind mit Gewerbebetrieb - kein Kindergeld!
Den Jahreszugang Familienrecht erhalten Sie für EURO 19,99,
einen Monatszugang erhalten Sie bereits für EURO 5,00:
https://www.anwaltonline.com/benutzer/registrierung
Im Bereich Familienrecht befinden sich für AnwaltOnline Direkt
Abonnenten zur Zeit mehr als 1.100 Urteile.
Weitere aktuelle Urteile
************************************************************ ************************************************************
*2* Das Thema des Monats
 >> Wann ist ein Testament wirksam?
1. Voraussetzung für die Errichtung eines wirksamen
Testaments ist zunächst die Testierfähigkeit des Erblassers.
Personen unter 16 Jahren sind nicht testierfähig. Auch ihr
gesetzlicher Vertreter (Eltern, Vormund) kann für sie kein
Testament errichten.
Personen zwischen 16 und 18 Jahren sind hingegen ohne
Zustimmung eines gesetzlichen Vertreters testierfähig. Sie
können ein Testament jedoch nur in der Form des sog.
öffentlichen Testaments, d.h. durch mündliche Erklärung vor
dem Notar oder Übergabe einer offenen Schrift errichten.
Personen, die zwar älter als 18 Jahre sind, bei Errichtung
des Testaments jedoch nicht in der Lage sind, die Bedeutung
der von ihnen abgegebenen Willenserklärung einzusehen und
nach dieser Einsicht zu handeln, sind testierunfähig. Bei
wechselnden Zuständen des Erblassers sind aber die in sog.
lichten Zwischenphasen errichteten Testamente wirksam. Die
Anordnung einer Betreuung bleibt selbst dann ohne Auswirkung
auf die Testierfähigkeit, wenn ein sog. Einwilligungsvor-
behalt angeordnet wurde.
2. Abgesehen von der Testierfähigkeit ist für ein wirksames
Testament auch die Einhaltung bestimmter Formerfordernisse
erforderlich.
So muß das eigenhändige Testament persönlich und hand-
schriftlich abgefasst worden sein. Hiernach kann der Erb-
lasser nicht eine andere Person ermächtigen, das Testament
für ihn niederzuschreiben. Eine fremde Unterstützung bei der
Niederschrift (Führen der Hand) ist nur zulässig, wenn der
Schreibvorgang weiterhin vom Willen des Erblassers abhängt.
Darüber hinaus muß das Testament vom Erblasser eigenhändig
unterschrieben sein. Um die Identität des Erblassers sicher-
zustellen, sollte mit dem vollständigen Namen (Vor- und
Zuname) unterschrieben werden.
Fehlende Zeit- und Ortsangaben haben hingegen auf die
Gültigkeit des Testaments keinen Einfluss. Die Angabe von
Zeit und Ort der Errichtung des Testaments empfiehlt sich
jedoch aus Gründen der Beweiserleichterung. Entscheidend
sind diese Angaben nur, wenn festgestellt werden soll,
welches von zwei Testamenten früher errichtet worden ist,
da durch ein neues Testament ein altes ganz oder teilweise
aufgehoben werden kann.
Ein gemeinschaftliches Testament kann nur von Ehegatten oder
Partnern einer eingetragenen Lebenspartnerschaft errichtet
werden. Hierbei genügt es, wenn einer der Ehegatten bzw.
Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft das Testament
unter Einhaltung vorgenannter Formerfordernisse abfasst und
der andere das so errichtete Testament eigenhändig mitunter-
zeichnet.
 >> Botschaften informieren über Voraussetzungen für einen
    Ehegattennachzug
Die Visastellen der deutschen Auslandsvertretungen geben
Merkblätter für die Öffentlichkeit heraus, in denen über die
Voraussetzungen für einen Ehegattennachzug nach Deutschland
informiert wird. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer
Antwort (16/7259) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion
(16/6856). Die Liberalen hatten darauf hingewiesen, jüngste
Gesetzesänderungen schrieben vor, dass Ehegatten nur noch
dann in die Bundesrepublik nachziehen dürften, wenn sie sich
zumindest auf einfache Art in der deutschen Sprache
verständlich machen könnten. Laut Bundesregierung würden
üblicherweise diese Merkblätter auf den Internetseiten der
Auslandsvertretungen bereitgestellt. Darüber verwendeten die
Auslandsvertretungen für Erstinformationen der Öffentlichkeit
auch das von Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
herausgegebene Informations-Faltblatt in der Sprache des
Gastlandes. Erste Erfahrungen zeigten, dass sich die
Nachfrage nach Deutschkursen des Goethe-Instituts für
Anfänger in der Hauptherkunftsstaaten erhöht habe.
Quelle: PM Bundestag
In der Ausgabe für AnwaltOnline Direkt Abonnenten finden Sie
diesen Monat zusätzlich:
 >> Ehevertrag
Vom Abschluß eines Ehevertrages wird oft schon deshalb
abgesehen, weil sich die Ehegatten am Beginn der Ehe deren
Scheitern nicht vorstellen können und der Wunsch nach einer
ehevertraglichen Regelung dem Partner Misstrauen in ihn
signalisieren könnte. Tatsache ist aber, dass mehr als jede
dritte Ehe geschieden wird und im Zusammenhang mit der
Scheidung immer wieder Streitigkeiten entstehen, die mit
einem vernünftigen Ehevertrag hätten vermieden werden können.
Allerdings muss auch festgestellt werden, dass die
gesetzlichen Regelungen über die Scheidungsfolgen für Ehen
in durchschnittlichen Verhältnissen i.a. faire Lösungsmög-
lichkeiten vorsehen. [... weiterlesen ...]
 Online finden Sie viele weitere Beiträge.
Den Jahreszugang Familienrecht erhalten Sie für EURO 19,99,
einen Monatszugang erhalten Sie bereits für EURO 5,00:
AnwaltOnline-Direkt
************************************************************ ************************************************************
*3* Mehr von AnwaltOnline
Rechtsberatung
 Bei AnwaltOnline können Sie sich direkt von unseren
 Autoren (zugel. Rechtsanwälte) beraten zu lassen:
 Beratung
Kostenlose Newsletter von AnwaltOnline
 Abonnieren Sie doch einfach einen unserer kostenlosen
 Newsletter zum Thema Ihres Interesses:
 Wir bieten monatliche Newsletter zu den Bereichen
 Arbeitsrecht - Mietrecht - Familienrecht -  Reiserecht
 Betreuungsrecht - Verkehrsrecht
 https://www.anwaltonline.com/newsletter/abonnieren
************************************************************
*4* Kontakt / Abonnieren / Kündigen / Adressänderung
Kontakt
 mailto:kontakt@anwaltonline.com
Kündigen / Abonnieren / Emailänderung
 Um das Abonnement zu kündigen, zu abonnieren oder Ihre
 Email-Adresse zu ändern, besuchen Sie
 https://www.anwaltonline.com/newsletter/abonnieren
Werbung auf AnwaltOnline
 Erreichen Sie über 22.000 Abonnenten und über 200.000
 Besucher im Monat!
 mailto:sales@anwaltonline.com
Urteilsübersicht für Ihre Webseite zum selberkonfigurieren
Natürlich kostenlos und mit einer Zeile einzubinden:
 https://www.anwaltonline.com/fuer-webseiten
Immer aktuell mit dem AnwaltOnline RSS-Feed:
 https://www.AnwaltOnline.com/rss/rss.xml
************************************************************
*5* (P) (C) 2008 AnwaltOnline GbR
                 Inh. A. Theurer & M. Winter
                 Immanuelkirchstraße 5
                 10405 Berlin
                  
Dieser Newsletter darf nur vollständig und mit vorheriger
Genehmigung von AnwaltOnline veröffentlicht werden. Die
private, nicht-kommerzielle Weiterleitung ist ausdrücklich
gestattet. Verwendete Markennamen sind Eigentum des jeweiligen
Markeninhabers. Haftung für Richtigkeit, Vollständigkeit und
Aktualität wird nicht übernommen. Urteile gelten nur für den
vorliegenden Einzelfall. Sie sollten nicht ohne rechtliche
Beratung auf den eigenen Fall übertragen werden.
************************************************************
Diese Publikation ist ein Service von https://www.AnwaltOnline.com
Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Ratgeber WDR - polis 

Sie erhalten eine echte Erstberatung zum Festpreis statt unverbindlicher Ersteinschätzung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.262 Bewertungen)

Das Problem wurde vollumfänglich erkannt, sehr ausführlich auf den Einzelfall bezogen und mit verschiedenen Handlungs-Lösungsmöglichkeiten ...
Jens Kotzur, Neuburg
Aufgrund meiner kurzen sachlichen Beschreibung war die Rechtsauskunft sehr korrekt und ausführlich - tadellos
Verifizierter Mandant