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[AnwaltOnline - Familienrecht Februar 2007]
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* AnwaltOnline - Familienrecht                Februar 2007 *
* von http://www.AnwaltOnline.com/familienrecht/           *
* ISSN: 1511-8983                                          *
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In dieser Ausgabe:

*1* Interessante Urteile & Neues

*2* Das Thema des Monats

*3* Mehr von AnwaltOnline

*4* Kontakt / Abonnieren / Kündigen / Adressänderung

*5* Impressum und Haftungsausschluss

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*1* Interessante Urteile & Neues

 >> Testamentsvollstrecker ist uneingeschränkt verfügungs-
    berechtigt

Wurde eine Testamentsvollstreckung für die Erbschaft eines
beschränkt Geschäftsfähigen angeordnet, so muß der
Testamentsvollstrecker eine Verfügung über das Vermögen nicht
vormundschaftsgerichtlich genehmigen lassen. Ein Testaments-
vollstrecker ist uneingeschränkt verfügungsberechtigt.

BGH, 30.11.2005 - Az: IV ZR 280/04

 >> Arbeitslosengeld II - Keine Unterhaltspflicht?

Bei der Berechnung von Ehegattenunterhalt ist der Bezug von
Arbeitslosengeld II regelmässig nicht zu berücksichtigen,
das als Zuschuss hierzu gezahlte Einstiegsgeld ist jedoch
unterhaltsrechtliches Einkommen.

OLG Celle, 15.3.2006 - Az: 15 UF 54/05

 >> Tätigkeit der Ex ausspionieren?

Ist der ehemalige Ehemann zu nachehelichem Unterhalt ver-
pflichtet, so kann er von einem Detektiv prüfen lassen, ob
und in welchem Umfang die Frau arbeitet. Stellt sich heraus,
daß Einkommen verschwiegen wurde, so muß nicht nur eine
Streichung oder Kürzung des Unterhalts hingenommen werden,
es sind von der Frau auch die Detektivkosten zu übernehmen,
da gegen die Offenbarungspflichten verstoßen und ein
begründeter Anlaß zur Einschaltung des Detektivs gegeben
wurde. Zudem standen die Kosten nicht außer Verhältnis zur
Bedeutung der Angelegenheit.

OLG Koblenz, 28.11.2006 - Az: 11 WF 99/06

 >> Scheidung nach ausländischem Recht versäumt -
    automatisch deutsches Recht?

a) Soweit Art. 17 Abs. 1 Satz 2 EGBGB die regelwidrige
Anwendung deutschen Scheidungsrechts vorsieht, wenn die Ehe
auf den Antrag des deutschen oder ehemals deutschen Ehe-
gatten nach dem primär berufenen ausländischen Recht nicht
geschieden werden kann, kommt es für diese Voraussetzung auf
den Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung an, nicht
auf den Zeitpunkt der Rechtshängigkeit des Scheidungs-
antrages.

b) Art. 17 Abs. 1 Satz 2 EGBGB führt nicht schon immer dann
zur Anwendung deutschen Sachrechts, wenn die Ehe nach dem
ausländischen Recht derzeit noch nicht geschieden werden
kann, etwa weil die nach diesem Recht erforderliche
Trennungszeit noch nicht abgelaufen ist.

Kann die Ehe nach dem ausländischen Recht derzeit nur deshalb
noch nicht geschieden werden, weil der Antragsteller es
versäumt hatte, das ihm zumutbare, nach dem ausländischen
Recht für den Beginn der Frist maßgebliche Trennungsverfahren
einzuleiten, rechtfertigt dies nicht die Scheidung nach
deutschem Recht.

BGH, 25.10.2006 - Az: XII ZR 5/04

In der Ausgabe für AnwaltOnline Direkt Abonnenten finden Sie
diesen Monat zusätzlich:

 >> Nebentätigkeit Pflicht, wenn die Gesundheit nicht
    beeinträchtigt wird
 >> Fiktives Einkommen - Was ist anzusetzen?
 >> Bei Scheinehe gegen Entgelt muss für Eheaufhebungsver-
    fahren vorgesorgt werden
 >> Überdurchschnittliche Einkommensverhältnisse - Unterhalt
    nach Lebensstandard?

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einen Monatszugang erhalten Sie bereits für EURO 5,00:
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Im Bereich Familienrecht befinden sich für AnwaltOnline Direkt
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Weitere aktuelle Urteile

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*2* Das Thema des Monats

 >> Vaterschaft

Der Vater eines Kindes ist rechtlich gesehen der Mann, der
zum Zeitpunkt der Geburt mit der Kindesmutter verheiratet
ist (§ 1592 Nr. 1 BGB). Die Vaterschaft muß hier nicht
besonders festgestellt werden. Diese Vaterschaft wird auch
durch einen negativen Vaterschaftstest (DNA - Untersuchung)
nicht erschüttert, so daß immer zunächst eine Unterhalts-
pflicht entsteht (§ 1601 BGB), die erst dann erlischt, wenn
aufgrund einer Anfechtung rechtskräftig festgestellt ist,
daß der Ehemann nicht der Kindesvater ist. In diesem Fall
ist ein neuer Vater festzustellen (§ 1600d BGB).
Der Ehemann kann die Vaterschaft auch dann anerkennen, wenn
den Ehepartnern bekannt ist, daß der Ehemann nicht der
biologische Vater ist. Dies ist wirksam, kann aber durch
eine nachträgliche Vaterschaftsanfechtung wieder beseitigt
werden.
Die Frage der Vaterschaft kann mit einer Vaterschaftsan-
fechtung geklärt werden; auf Antrag kann der Vater in
diesem Verfahren auch zur Zahlung des Regelbetragsunterhalts
verurteilt werden (§ 653 ZPO).
Bei einem Kind, das innerhalb von 300 Tagen nach dem Tod des
Ehemanns geboren wird, gilt der verstorbene Ehemann grund-
sätzlich als Vater (§ 1593 BGB).

Bei einer unverheirateten Mutter bedarf die Vaterschaft
einer gesonderten Klärung. Diese erfolgt entweder durch
eine urkundliche Vaterschaftsanerkennung, die mit
Zustimmung der Mutter abgegeben wird, oder aber durch eine
gerichtliche Vaterschaftsfeststellung.

Eine Anerkennungserklärung kann von einem Geschäftsfähigen
nur selbst abgegeben werden und kann auch vor der Geburt
erfolgen. Bei beschränkter Geschäftsfähigkeit oder
Geschäftsunfähigkeit ist die Zustimmung bzw. Erklärung durch
den gesetzlichen Vertreter erforderlich.

Sobald Umstände bekannt werden, die dafür sprechen, nicht
der Vater zu sein, muß die Vaterschaftsanfechtung binnen
zwei Jahren erfolgen. Die Anfechtung kann aber - entgegen
landläufiger Meinung - nicht auf einen heimlichen DNA-Test
gestützt werden (BGH - Az: XII ZR 60/03 sowie XII ZR 227/03).

Zukünftig kann, um Missbrauchsfälle zu verhindern, die
Anerkennung einer Vaterschaft auch von einer dafür
zuständigen staatlichen Stelle angefochten werden.

Als Folge der durch die Vaterschaft begründeten Verwandt-
schaft (in gerader Linie) zum Kind entstehen nicht nur
gesetzliche Unterhaltsansprüche in beiden Richtungen sondern
auch gesetzliche Erbenstellungen und Pflichtteilsansprüche
sowie weitere Rechtsfolgen (u.a. Zeugnisverweigerungsrecht,
Anspruch auf Mitversicherung in der gesetzlichen Krankenkasse
etc.).
Haben die Eltern unterschiedliche Staatsbürgerschaften, so
kann eine dauerhafte doppelte Staatsangehörigkeit entstehen.

Hinweis: Eine Vaterschaft kann auch durch Adoption begründet
werden.

In der Ausgabe für AnwaltOnline Direkt Abonnenten finden Sie
diesen Monat zusätzlich:

 >> Wohnungszuweisung

 Online finden Sie viele weitere Beiträge.

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*4* Kontakt / Abonnieren / Kündigen / Adressänderung

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