[AnwaltOnline - Familienrecht Oktober 2006]
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* AnwaltOnline - Familienrecht Oktober 2006 *
* von https://www.AnwaltOnline.com/familienrecht/ *
* ISSN: 1511-8983 *
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In dieser Ausgabe:
*1* Interessante Urteile & Neues
*2* Das Thema des Monats
*3* Mehr von AnwaltOnline
*4* Kontakt / Abonnieren / Kündigen / Adressänderung
*5* Impressum und Haftungsausschluss
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*1* Interessante Urteile & Neues
>> Eintragung im Geburtenbuch bei zweifelhafter Identität
der Mutter
Es ist nicht zulässig, alleine deswegen die Eintragung einer
Vaterschaftsanerkennung im Geburtenbuch abzulehnen, weil die
Identität der Kindesmutter nicht zweifelsfrei nachgewiesen
ist.
OLG München, 19.10.2005 - Az: 31 Wx 53/05
>> Wenn das Kind im Ausland lebt - kein Zurückhaltungs-
recht!
Hat ein Elternteil zugestimmt, daß sein Kind im Ausland beim
anderen Elternteil lebt, so kann das Kind nach einem Besuch
nicht ohne weiteres zurückgehalten werden. Dies kommt nur
dann in Frage, wenn die Rückführung mit der schwerwiegenden
Gefahr einer körperlichen oder seelischen Schädigung
verbunden ist.
OLG Stuttgart, 3.4.2006 - Az: 17 UF 318/05
>> Bei Unwirksamkeit der Ehe muß Nichtbestehen der Ehe in
das Familienbuch eingetragen werden
Wurde im hierfür vorgesehenen Verfahren die Unwirksamkeit
der Ehe festgestellt, so ist diese Feststellung im Familien-
buch einzutragen. Ein entspr. rechtkräftiges Urteil hat eine
Tatbestandswirkung, die keine Überprüfung auf seine
materielle Richtigkeit zuläßt. Der Standesbeamte darf daher
in einem solchen Fall die Eintragung der Feststellung des
Nichtbestehens der Ehe nach eigener Prüfung der Rechtslage
nicht verweigern, da die Rechtskraft des Urteils eine
erneute Entscheidung des Familiengerichts verhindert.
KG, 6.7.2006 - Az: 1 W 373/05
>> Ersatzhaftung von Großeltern
Die vom Enkel bezogenen Unterhaltsvorschußleistungen sind
im Rahmen der Ersatzhaftung von Großeltern bedarfsdeckend.
Sind die Großeltern vor Inanspruchnahme durch den Enkel
Verbindlichkeiten eingegangen, so mindern diese i.d.R. das
unterhaltsrelevante Einkommen. Der Selbstbehalt der
Großeltern entspricht dem von Kindern gegenüber den Eltern.
OLG Dresden, 9.11.2005 - Az: 21 UF 486/05
In der Ausgabe für AnwaltOnline Direkt Abonnenten finden Sie
diesen Monat zusätzlich:
>> Unterhalt für den Hund
>> Alleinzuweisung der Ehewohnung
>> Keine Einbennennung bei tragfähiger Beziehung
>> Schenkungswiderruf bei Verletzung der ehelichen Treue-
pflicht und untreuem Schenker?
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Weitere aktuelle Urteile
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*2* Das Thema des Monats
>> Fragen zum Versorgungsausgleich (Teil 2)
> Wie und wann wirkt sich der Versorgungsausgleich aus?
Solange die beiden geschiedenen Ehegatten noch keine Rente
beziehen, sind die Auswirkungen des Versorgungsausgleichs
zunächst nicht spürbar, weil sie sich lediglich auf den vor-
handenen Rentenkonten auswirken. Anders ist es nur dann,
wenn der ausgleichspflichtige Ehegatte Beiträge zur
Begründung einer Rentenanwartschaft auf dem Konto des
anderen Ehegatten bei der gesetzlichen Rentenversicherung
zahlen muss. Wird der ausgleichspflichtige Ehegatte nach der
Durchführung des Versorgungsausgleichs rentenbezugs-
berechtigt, so erhält er nur noch die durch den Versorgungs-
ausgleich gekürzte Rente. Eine bei der Durchführung des
Versorgungsausgleichs schon laufende Rente oder Beamten-
pension wird aber erst gekürzt, wenn auch der ausgleichs-
berechtigten Ehegatte Rente bezieht.
Stirbt der ausgleichsberechtigten Ehegatte, bevor er Renten-
bezieher geworden ist oder hat er vor seinem Tod nur gering-
fügige Rentenleistungen erhalten, so wird die Versorgung des
Ausgleichspflichtigen durch den Versorgungsausgleich aus-
nahmsweise nicht gekürzt. Etwa an den Versorgungsträger zur
Begründung von Rentenanwartschaften gezahlte Beiträge werden
zurückerstattet. Eine Kürzung findet auch solange nicht
statt, solange der Ausgleichsberechtigte selbst noch keinen
Rentenanspruch dafür aber einen Unterhaltsanspruch gegen
den Ausgleichspflichtigen hat.
> Was versteht man unter dem schuldrechtlichen
Versorgungsausgleich?
Der schuldrechtliche Versorgungsausgleich findet dann statt,
wenn der öffentlichrechtlichen Versorgungsausgleich nicht
möglich ist.
Dies kann dann der Fall sein, wenn ein Anrecht auf betrieb-
liche Altersversorgung so hoch ist, dass es durch Kürzung
der Anwartschaften des Ausgleichspflichtigen in der gesetz-
lichen Rentenversicherung nicht mehr ausgeglichen werden
kann und auch eine Beitragszahlung für den Ausgleichs-
pflichtigen nicht zumutbar ist.
Der andere Hauptanwendungsfall ist der, dass eine Aussicht
auf Versorgung noch verfallbar ist, d. h., dass im Zeit-
punkt des Ehezeitendes noch keine gefestigte Anwartschaft
auf die Versorgungsleistung besteht. Dies ist insbesondere
bei der betrieblichen Altersversorgung dann der Fall, wenn
die gesetzlichen Voraussetzungen für die Unverfallbarkeit -
etwa die Dauer der Betriebszugehörigkeit oder das
Lebensalter - noch nicht erfüllt sind.
Auch das Familiengericht kann in bestimmten Fällen anstelle
des öffentlichrechtlichen den schuldrechtlichen Versorgungs-
ausgleich anordnen.
Der schuldrechtliche Versorgungsausgleich wird nicht zusammen
mit der Scheidung durchgeführt sondern grundsätzlich erst
dann nachgeholt, wenn das ihn in einbezogene Rentenanrechte
tatsächlich zu einer Rentenzahlung beim Verpflichteten führt.
Der ausgleichsberechtigte Ehegatte kann dann vom anderen als
Ausgleich eine Geldrente in Höhe des auszugleichenden
Betrages verlangen. Er kann aber auch verlangen, dass der
Verpflichtete ihm in Höhe des auszugleichenden Betrages einen
entsprechenden Teil des Rentenanspruchs gegen den
Versorgungsträger abtritt. Unter bestimmten Voraussetzungen
besteht auch ein Anspruch auf eine Abfindungszahlung. Wichtig
ist dabei, dass der schuldrechtliche Versorgungsausgleich
nur auf Antrag des Ausgleichsberechtigten vom Familiengericht
durchgeführt wird. Dies ist deshalb zu beachten, weil
zwischen dem Zeitpunkt der Scheidung und dem Eintritt der
Voraussetzungen für den schuldrechtlichen Versorgungsaus-
gleich häufig ein langer Zeitraum vergeht, so dass Ansprüche
des Ausgleichsberechtigten in Vergessenheit geraten können.
In der Ausgabe für AnwaltOnline Direkt Abonnenten finden Sie
diesen Monat zusätzlich:
>> Fragen zum Versorgungsausgleich
> Kann die Durchführung des Versorgungsausgleichs
ausgeschlossen werden?
> Wie läuft das Verfahren für den Versorgungsausgleich?
Online finden Sie viele weitere Beiträge.
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