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[AnwaltOnline - Familienrecht April 2004

Familienrecht

[AnwaltOnline - Familienrecht April 2004

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* AnwaltOnline - Familienrecht                  April 2004 *
* von https://www.AnwaltOnline.com/familienrecht/           *
* ISSN: 1511-8983                                          *
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In dieser Ausgabe:
*1* Interessante Urteile & Neues
*2* Das Thema des Monats
*3* Mehr von AnwaltOnline
*4* Kontakt / Abonnieren / Kündigen / Adressänderung
*5* Impressum und Haftungsausschluss
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*1* Interessante Urteile & Neues
 >> Kündigung bei Scheitern der Lebenspartnerschaft
Scheitert eine Lebenspartnerschaft, so kann jeder Partner
die Mitwirkung des anderen bei der Kündigung der bislang
gemeinsam genutzten Wohnung verlangen. Der Einwand der
Mieterschutzvorschriften kann dem Anspruch nicht entgegen-
gesetzt werden.
OLG Köln – Az: 16 W 16/99
 >> Künstliche Befruchtung für Unverheiratete – zahlt die
    Kasse?
Da nach Ansicht des Gerichts eine eheähnliche Lebensgemein-
schaft nicht wesentlich gleich mit einer Ehe ist, kann die
Krankenkasse die Kostenübernahme für eine künstliche
Befruchtung ablehnen.
Gegen die Entscheidung kann Beschwerde eingelegt werden.
LSG Brandenburg - Az: L 4 KR 20/03
 >> Unfallversicherung schützt nicht bei Klassenfahrt!
Stürzt ein volljähriger Schüler während einer Klassenfahrt
beim Klettern auf dem Fenstersims aus dem Fenster, so hat er
keinen Leistungsanspruch gegen die Unfallversicherung. Es
kann nicht von einer alterbedingten Reduzierung der Ein-
sichtsfähigkeit ausgegangen werden, da der Schüler voll-
jährig ist.
Revision wurde zugelassen.
LSG Rheinland-Pfalz – Az: L 2 U 39/03
 >> Übertragung der alleinigen Sorge
Stellt ein Elternteil Antrag auf Übertragung der alleinigen
elterlichen Sorge, so ist diesem zu entsprechen, sofern
- der andere Elternteil dem zustimmt und das Kind, sofern es
mindestens 14 Jahre alt ist, nicht widerspricht
oder
- wenn der Antrag voraussichtlich dem Kindeswohl am besten
entspricht.
Saarländisches OLG – Az: 9 UF 28/03
In der Ausgabe für AnwaltOnline Direkt Abonnenten finden Sie
diesen Monat zusätzlich:
 >> Haushalt und Kinderbetreuung zählt bei Unterhalt
 >> Aus- und Weiterbildung für Unterhaltsschuldner
 >> Ehescheidung auch vor Ablauf des Trennungsjahres?
 >> Hinterbliebenenrente für Transsexuelle
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Weitere aktuelle Urteile
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*2* Das Thema des Monats
 >> Unterhalt beim Schüleraustausch?
Vielfach streben Schüler einen länger dauernden Aufenthalt
im Ausland, vorzugsweise in den USA, an, etwa, um ihre
Sprachkenntnisse zu vervollkommnen.
Die erste Frage, die sich im Zusammenhang mit einem solchen
Auslandsaufenthalt stellt, ist die, ob der barunterhalts-
pflichtige Elternteil während dieses Zeitraums für den Bar-
unterhalt allein aufkommen muss oder ob hier nicht eine
anteilige Barunterhaltspflicht des betreuenden Elternteils
entsteht. Gem. § 1606 Absatz 3 Satz 2 BGB erfüllt derjenige
Elternteil, der ein minderjähriges unverheiratetes Kind
betreut, " in der Regel" damit seine Unterhaltsverpflichtung
in vollem Umfang. Die Rechtsprechung hat klargestellt, dass
dies auch noch dann gilt, wenn ein Kind sich für kürzere
Zeit, etwa während der Wahrnehmung des Umgangsrechts oder
in den Ferien, beim an sich barunterhaltspflichtigen
Elternteil aufhält. Dasselbe gilt bei vorübergehender Fremd-
betreuung. Nach einer Entscheidung des OLG Hamm (FamRZ 99,
1449) soll auch während der Zeit eines Schüleraustauschs
keine anteilige Barunterhaltspflicht des betreuenden Eltern-
teils entstehen. Dies erscheint aber fraglich, wenn sich
der Austausch über mehrere Monate oder gar ein ganzes Jahr
hinzieht. Einschlägige Rechtsprechung dazu gibt es nicht.
Geht man davon aus, dass eine anteilige Barunterhalts-
pflicht beider Eltern während des fraglichen Jahres
besteht, so müsste der Barbedarf des Kindes aus den
zusammengerechneten Nettoeinkünften beider Ehegatten
abzüglich eines " Haushaltsfreibetrags " von 20 Prozent
und dem entsprechenden Satz der Düsseldorfer Tabelle
entnommen werden. Dieser Bedarf wäre sodann zwischen
beiden Eltern nach ihren Einkommensverhältnissen
anteilig aufzuteilen. Auf Seiten der betreuenden Eltern-
teils müssten die " Vorhaltekosten " für den Wohnbedarf
des Kindes vom Anteil abgesetzt werden.
Voraussetzung dafür, dass die Kosten des Auslandsaufent-
haltes finanziert werden müssen, ist aber jedem Fall, dass
es sich hier überhaupt um anzuerkennenden Unterhaltsbedarf
handelt, der damit entweder im Rahmen des laufenden Unter-
halts oder als Sonderbedarf berücksichtigt werden muss.
Die entstehenden Kosten sind wohl in jedem Fall dann zu
berücksichtigen, wenn der Auslandsaufenthalt des Kindes von
beiden Eltern vereinbart worden ist. Ist dies aber nicht der
Fall, ist die Rechtsprechung in der Beurteilung der Frage
nicht einheitlich. Zum Teil werden die Reisekosten
anlässlich des Schüleraustauschs als Sonderbedarf ein-
gestuft, nicht dagegen das erhöhte Taschengeld für den
Auslandsaufenthalt oder die Kosten für den im Gegenzug auf-
zunehmenden Austauschschüler (OLG Karlsruhe FamRZ 1988,
1091). Andere Gerichte differenzieren ; das OLG Naumburg
(FamRZ 2000, 444) hält beispielsweise einen sechsmonatigen
Aufenthalt in Kanada weder für üblich noch allgemein für
eine sinnvolle Ausbildung erforderlich. Daher seien die
Kosten eines Schüleraustauschs weder im Rahmen des normalen
Unterhalts noch als Sonderunterhalt zu finanzieren Für die
Frage der Angemessenheit einer derartigen Maßnahme kommt es
aber auch auf die wirtschaftlichen Verhältnisse der
Beteiligten an.
Geht man davon aus, dass unterhaltsrechtlich anzuerkennender
Bedarf vorliegt, so kann es sich dabei aber nur um den
Bedarf handeln, der durch den Schüleraustausch zusätzlich
zu dem in Deutschland ohnehin bestehenden Bedarf hinzukommt.
Von dem im Gastland bestehenden Bedarf müssen also in jedem
Fall die Kosten abgezogen werden, die dadurch erspart
werden, dass sich das Kind während des gesamten Zeitraums
nicht in Deutschland aufhält.
Wenn Unterhaltsleistungen tituliert sind, z. B. durch Urteil
oder gerichtlichen Vergleich, ist zur Abänderung des Unter-
halts, sofern eine gütlich Einigung nicht erreicht wird,
eine Abänderungsklage gem. § 323 ZPO erforderlich.
In der Ausgabe für AnwaltOnline Direkt Abonnenten finden Sie
diesen Monat zusätzlich:
 >> Ab 1.1.2004: Weniger Betriebsrente - kann der Ver-
    sorgungsausgleich korrigiert werden?
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Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)

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