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[AnwaltOnline - Familienrecht Januar 2004

Familienrecht

[AnwaltOnline - Familienrecht Januar 2004

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* AnwaltOnline - Familienrecht               Januar 2004 *
* von https://www.AnwaltOnline.com/familienrecht/           *
* ISSN: 1511-8983                                          *
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In dieser Ausgabe:
*1* Interessante Urteile & Neues
*2* Das Thema des Monats
*3* Mehr von AnwaltOnline
*4* Kontakt / Abonnieren / Kündigen / Adressänderung
*5* Impressum und Haftungsausschluss
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*1* Interessante Urteile & Neues
 >> Erbenbennung durch Liste?
Wurden als Schlußerben in einem privatschriftlichen
Testament durch die Ehegatten „die in der beigefügten Liste
aufgeführten Verwandten“ eingesetzt, so kann eine dem
Testament beigefügte maschinenschriftliche Liste bei der
Auslegung der bedachten Personen verwertet werden, auch
wenn diese nicht der Testamentsform entspricht.
OLG Hamm – Az: 15 W 164/02
 >> Wer Angehörige pflegt, zahlt weniger Unterhalt
Wurde ein schwer behinderter Angehöriger (hier: Sohn) zu
Hause gepflegt und erst zu einem deutlich späteren Zeitpunkt
(hier: nach ca. 45 Jahren) in einem Heim untergebracht, so
muß eine etwaige spätere Unterhaltszahlung angepaßt werden.
Im vorliegenden Fall pflegte die Mutter ihren von Geburt an
schwer hirngeschädigten Sohn aufopferungsvoll in nahezu
allen Lebensbereichen zumeist allein, sicherte mit einer
Ganztagsarbeit den Unterhalt und ließ sich von Freunden und
Verwandten helfen. Auch im Ruhestand setzte die Frau die
Pflege fort. Die aufopferungsvolle Pflege und die bereits
geleisteten Unterhaltszahlungen sind bei einer Unterhalts-
forderung zu berücksichtigen, da eine entsprechende
Forderung als unbillige Härte zu werten ist. Die Ver-
ringerung der Forderung des OLG Koblenz von 25.000 auf
19.000 EURO reichte nach Ansicht des BGH nicht aus - es sei
eine weitere Verringerung notwendig.
BGH - Az: XII ZR 339/00
 >> Kontakt von Kind und Eltern muß genau geregelt werden
Der Kontakt zwischen einem getrennt lebenden Elternteil und
dessen Kind ist vom Familiengericht so genau wie möglich zu
regeln. Nach Ansicht des Gerichts gehört hierzu auch,
Angaben zu Zeit, Ort, Häufigkeit und Umständen der Abholung
des Kindes zu machen.
Im der Entscheidung zugrunde liegenden Fall hatte ein AG
entschieden, daß der Deutsche Kinderschutzbund die Regelung
des Umgangsrechts des Vaters im einzeln regeln sollte und
nur den ersten Kontakt näher konkretisiert. Dies war nach
Ansicht des OLG jedoch nicht ausreichend.
OLG Zweibrücken - Az.: 5 UF 216/02
 >> Unterhalt vor Sozialhilfe - Auch für gleichgeschlecht-
    liche Paare
Ein einkommensloser Partner einer standesamtlich einge-
tragenen Partnerschaft muss zunächst versuchen, vom anderen
den ihm zustehenden Unterhalt zu erhalten. Anders als bei
nicht eingetragenen Lebenspartnerschaften ist der Sozial-
hilfeanspruch nicht geregelt, nur der Unterhalsanspruch ist
gesetzlich vorgesehen.
Ein Anspruch auf Sozialhilfe besteht erst dann, wenn der
Unterhaltsanspruch kurzfristig nicht durchsetzbar ist.
VerwG Minden - Az: 6 L 899/03
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 >> Weniger Unterhalt, wenn der Arbeitsplatz aufgegeben
    wurde?
 >> Herabsetzung des Selbstbehaltes im Mangelfall
 >> Scheinehe - Einbürgerung rückgängig machen?
 >> Eltern haften für zündelnde Kinder
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Weitere aktuelle Urteile
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*2* Das Thema des Monats
 >> Das Verlöbnis, gibt es das noch?
Es existiert noch, auch wenn seine gesellschaftliche
Bedeutung nachgelassen hat. Rechtlich bedeutet es das
gegenseitige Versprechen, einander heiraten zu wollen. Auf
Ringtausch oder Verlobungsfeier kommt es dabei nicht an.
Zwar kann aus diesem Vertrag nicht auf Eheschließung geklagt
werden und er kann auch jederzeit ohne besondere Voraus-
setzungen aufgelöst werden, bedeutungslos ist er trotzdem
nicht (§ 1297 BGB):
Beide Verlobte müssen unverheiratet sein, sonst ist das
Verlöbnis ungültig.
Der Verlobte einer Partei muss in gerichtlichen Verfahren
nicht als Zeuge aussagen; dies gilt auch für den Verlobten
des Angeklagten in einem Strafverfahren.
Wer ohne wichtigen Grund ein Verlöbnis aufkündigt, muss dem
anderen den Schaden ersetzen, den dieser erlitten hat, weil
er auf die bevorstehende Eheschließung vertraut hat (§ 1298
BGB). Schadensersatzpflichtig ist auch der Verlobte, der
durch sein Verschulden den anderen veranlasst, das Verlöbnis
aufzukündigen (§ 1299 BGB).
Noch vorhandene Geschenke sind nach der Aufkündigung eines
Verlöbnisses zurück zu geben (§ 1301 BGB).
Ein Testament zugunsten des Verlobten ist nach Aufkündigung
des Verlöbnisses unwirksam.
In der Ausgabe für AnwaltOnline Direkt Abonnenten finden Sie
diesen Monat zusätzlich:
 >> Umgangspflicht der Eltern
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Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)

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