|ANWALTONLINE| >> |NEWSLETTER|
[AnwaltOnline - Familienrecht Januar  2002]
************************************************************
* AnwaltOnline - Familienrecht               Januar 2002 *
* von http://www.AnwaltOnline.com/familienrecht/           *
* ISSN: 1511-8983                                          *
************************************************************

Dieses Abonnement ist für Sie völlig  k o s t e n f r e i.
Wie Sie kündigen können, steht am Ende dieser email.

************************************************************

In dieser Ausgabe:

*1* Interessante Urteile & Neues

*2* Das Thema des Monats

*3* Mehr von AnwaltOnline

*4* Kontakt / Abonnieren / Kündigen / Adressänderung

*5* Disclaimer

************************************************************

*1* Interessante Urteile & Neues

>> Alleiniges Sorgerecht bei Streitigkeiten der Eltern

 Für die Übertragung der gesamten elterlichen Sorge auf
einen Elternteil kann auch der Umstand sprechen, dass bei
einer Übertragung nur des Aufenthaltsbestimmungsrechts auf
einen Elternteil allein und der Aufrechterhaltung der
gemeinsamen Sorge im Übrigen das Kind belastende Streitig-
keiten der Eltern über den Umfang der Mitentscheidungs-
befugnisse des nicht mit dem Kind lebenden Elternteils gem.
§ 1687 Abs. 1 BGB zu befürchten sind.

OLG Nürnberg, Beschluss v. 20.7.2001 - 7 UF 684/01
Quelle: NJW RR 2001,1519

>> Unterhalt auch bei Berufsvorbereitungsmaßnahmen

Wenn ein Kind den Hauptschulabschluss nicht geschafft hat
und anschließend an einer Berufsvorbereitungsmaßnahme teil-
nimmt, hat es weiterhin Anspruch auf Kindesunterhalt.

OLG Düsseldorf, Beschluss v. 6.12.2000 – 8 WF 218/00

Quelle: FamRZ 2001, 1723

>> Selbstbehalt bei Bauschulden

Der angemessene Selbstbehalt, der einem unterhalts-
pflichtigen Elternteil gegenüber seinem volljährigen Kind
verbleiben muss, über den Betrag von 1.800 DM hinaus
erhöht werden, wenn Schulden für ein selbstgenutztes
Einfamilienhaus bestehen.

OLG Düsseldorf, Urteil v. 20.12.2000 – 5 UF 188/00

Quelle: FamRZ 2001, 1724

>> Keine Berücksichtigung von Verteidigerkosten bei
   sexuellem Missbrauch

Die Verteidigerkosten, die einem Vater im Strafverfahren
wegen sexuellen Missbrauchs seines Kindes entstanden sind,
kann er gegen Unterhaltsansprüche des missbrauchten Kindes
oder anderer Kinder nicht als unterhaltsmindernde Be-
lastungen anführen.

Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg, 17.1.2001 – 150 F 5549/99

Quelle FamRZ 2001, 1727

Weitere aktuelle Urteile

>> Pfändungsfreigrenzen - in Kürze

Mit Wirkung ab 1.1.2002 werden die Pfändungsfreigrenzen nach
§ 850 c ZPO erhöht. Sie besagen, welcher Betrag einem
Schuldner im Falle der Lohnpfändung verbleiben muss. Hierzu
einige Zahlen:

Hat der Schuldner keine Unterhaltspflichten, liegt die
Pfändungsfreigrenze bei monatlich 939,99 €.

1289,99 € verbleiben dem Schuldner, der 1 Person unter-
haltspflichtig ist (z.B. Ehegatte);

1479,99 € sind die Grenze bei 2 Unterhaltsberechtigten
(z.B. Ehegatte und 1 Kind);

1679,99 € bei 3 Unterhaltsberechtigten.

Wird wegen Unterhaltsansprüchen gepfändet, gelten diese
Grenzen nicht!

************************************************************

*2* Das Thema des Monats

 >> Wenn die nichteheliche Lebensgemeinschaft beendet wird.

 >> Allgemeines

Wenn Eheleute sich scheiden lasse oder - neuerdings - die
Partner einer eingetragenen gleichgeschlechtlichen Lebens-
partnerschaft auseinandergehen, hält das Gesetz besondere
Bestimmungen bereit, die dieser Situation Rechnung tragen,
die beiderseitigen Rechte definieren und eine etwaige
gerichtliche Auseinandersetzung  damit erleichtern.
Dies ist bei einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft
zwischen Mann und Frau nicht der Fall. Die für die Ehe-
scheidung vorgesehenen Vorschriften können nicht angewendet
werden, weil es sich um keine Ehe handelt. Ihre ent-
sprechende, also sinngemäße Anwendung kommt wegen des
besonderen Schutzes der Ehe in Art 6 GG nicht in Betracht.
Besonders bei Streitigkeiten über die Auseinandersetzung
des gemeinsam erworbenen Vermögens, des Hausrats und der
gemeinsamen Wohnung sowie bei der Rückzahlung gemeinsam
aufgenommener Kredite treten immer wieder erhebliche
rechtliche Schwierigkeiten auf.
Ähnliche Probleme können sich auch ergeben, wenn die Lebens-
gemeinschaft durch den Tod eines der Partner endet.
Die in den wichtigsten Bereichen auftretenden Fragen werden
anschließend dargestellt und beantwortet.

 >> Wie lassen sich Schwierigkeiten bei der Auseinander-
    setzung einer Lebensgemeinschaft vermeiden?

Bei der Aufnahme einer auf Dauer angelegten Lebensgemein-
schaft ist den Partnern der Abschluss einer vertraglichen
Vereinbarung über die gegenseitigen Rechte und Pflichten
während des Bestehens und vor allem für den Fall einer
etwaigen Beendigung dringend anzuraten. Dies ist wichtiger
als der Abschluss eines Ehevertrags vor der Eheschließung,
da dort die gesetzlichen Bestimmungen eine i.a. faire und
die Mehrzahl der Fälle abdeckende Regelung enthalten.
(Über eine solche Vereinbarung demnächst Näheres in
AnwaltOnline)

Bei AnwaltOnline Direkt finden Sie diesen Monat zusätzlich:
 >> Was wird aus dem gemeinsamen Kind?
 >> Wie steht es mit dem Unterhalt?

Für EURO 1,92 im Monat sind auch Sie dabei! (Nur Jahres-
abonnement möglich)
AnwaltOnline-Direkt

Um ein Thema vorzuschlagen,
mailto:decide-FR@anwaltonline.com

************************************************************

*3* Mehr von AnwaltOnline

1. Wie immer aktualisieren und ergänzen wir laufend unsere
   Urteilsdatenbank und erweitern unser Angebot für Sie.

2. AnwaltOnline bietet mehr als Rechtsinformationen zum
   Familienrecht. Auch zu den Gebieten des Mietrechts,
   des Reiserechtes, des Arbeitsrechts und des Betreuungs-
   rechtes erhalten Sie umfangreiche kostenfreie
   Informationen.

   Weiterhin bietet Ihnen AnwaltOnline die Möglichkeit,
   sich direkt von unseren Anwälten beraten zu lassen,
   sollten Sie Ihr Problem einmal nicht über unsere
   Website lösen können.
   http://www.AnwaltOnline.com/b.asp?x=FR

3. Sie nutzen unsere Webseiten häufig? Bleiben Sie immer
   auf dem neuesten Stand - AnwaltOnline Direkt sendet
   Ihnen via Mail alle Updates und die neuesten Informationen
   zu. Zusätzlich gibt es viele exclusive Extras auf unseren
   Seiten. Für nur EURO 22,99 / Jahr entgeht Ihnen nichts
   mehr - und das sind noch nicht mal EURO 1,92 im Monat!

   Alle AnwaltOnline Direkt Abonnenten erhalten zudem ange-
   forderte Beratungsleistungen ohne Vorauskasse.

   Wie Sie abonnieren und was Sie sonst noch von AnwaltOnline
   Direkt haben, erfahren Sie unter
   http://www.anwaltonline.com/direkt.asp?x=FN

4. Sie haben Interesse an anderen Rechtsgebieten?
   Abonnieren Sie doch einfach einen unserer kostenlosen
   Newsletter zum Thema Ihres Interesses:

   Arbeitsrecht - mailto:join-AR-news@anwaltonline.net

   Mietrecht - mailto:join-news@anwaltonline.com

   Reiserecht - mailto:join-news@anwaltonline.org

   Betreuungsrecht - mailto:join-news@anwaltonline.net

5. Fragen und Meinungen mit anderen Besuchern austauschen?
   Nutzen Sie unser Forum, um Ihre Fragen zu stellen. Bitte
   beachten Sie hierbei, daß über das Forum keine Rechts-
   beratung durch Anwälte erfolgt. Die Fragen werden auch
   nicht von AnwaltOnline beantwortet.

   Forum für Fragen und Themen zum Familienrecht

************************************************************

*4* Kontakt / Abonnieren / Kündigen / Adressänderung

    Um AnwaltOnline zu kontaktieren oder einen
    Verbesserungsvorschlag zu machen:
    mailto:kontakt@anwaltonline.com

    Um das Abonnement zu kündigen, senden Sie eine email
    mit der Adresse, unter der Sie eingetragen sind an:
    mailto:leave-FR-news@anwaltonline.com

    oder besuchen Sie http://www.anwaltonline.com/l.asp?x=FR

    Um zu abonnieren, senden Sie eine email an:
    mailto:join-FR-news@anwaltonline.com

    oder besuchen Sie http://www.anwaltonline.com/j.asp?x=FR

    Wenn Sie Ihre Adresse ändern wollen, so tragen Sie sich
    mit Ihrer alten Adresse aus und abonnieren den Newsletter
    erneut unter Ihrer neuen Adresse oder besuchen Sie
    http://www.anwaltonline.com/c.asp?x=FR

    Für Werbung auf AnwaltOnline, senden Sie eine mail an:
    mailto:sales@anwaltonline.com

    Inhalte von AnwaltOnline auch auf Ihrer Webseite?
    Sprechen Sie mit uns - Wir haben Lösungen für jede
    Webseite.
    mailto:winter@anwaltonline.com?subject=Content-Anfrage

************************************************************

*5* (P) (C) 2002 AnwaltOnline

Dieser Newsletter darf nur vollständig und mit vorheriger
Genehmigung von AnwaltOnline veröffentlicht werden. Die
private, nicht-kommerzielle Weiterleitung ist ausdrücklich
gestattet. Verwendete Markennamen sind Eigentum des jeweiligen
Markeninhabers. Haftung für Richtigkeit, Vollständigkeit und
Aktualität wird nicht übernommen. Urteile gelten nur für den
vorliegenden Einzelfall. Sie sollten nicht ohne rechtliche
Beratung auf den eigenen Fall übertragen werden.

************************************************************
Diese Publikation ist ein Service von http://www.AnwaltOnline.com