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* AnwaltOnline - Familienrecht Januar 2002 *
* von http://www.AnwaltOnline.com/familienrecht/ *
* ISSN: 1511-8983 *
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In dieser Ausgabe:
*1* Interessante Urteile & Neues
*4* Kontakt / Abonnieren / Kündigen / Adressänderung
*5* Disclaimer
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*1* Interessante Urteile & Neues
>> Alleiniges Sorgerecht bei Streitigkeiten der Eltern
Für die Übertragung der gesamten elterlichen Sorge auf
einen Elternteil kann auch der Umstand sprechen, dass bei
einer Übertragung nur des Aufenthaltsbestimmungsrechts auf
einen Elternteil allein und der Aufrechterhaltung der
gemeinsamen Sorge im Übrigen das Kind belastende Streitig-
keiten der Eltern über den Umfang der Mitentscheidungs-
befugnisse des nicht mit dem Kind lebenden Elternteils gem.
§ 1687 Abs. 1 BGB zu befürchten sind.OLG Nürnberg, Beschluss v. 20.7.2001 - 7 UF 684/01
Quelle: NJW RR 2001,1519>> Unterhalt auch bei Berufsvorbereitungsmaßnahmen
Wenn ein Kind den Hauptschulabschluss nicht geschafft hat
und anschließend an einer Berufsvorbereitungsmaßnahme teil-
nimmt, hat es weiterhin Anspruch auf Kindesunterhalt.OLG Düsseldorf, Beschluss v. 6.12.2000 – 8 WF 218/00
Quelle: FamRZ 2001, 1723
>> Selbstbehalt bei Bauschulden
Der angemessene Selbstbehalt, der einem unterhalts-
pflichtigen Elternteil gegenüber seinem volljährigen Kind
verbleiben muss, über den Betrag von 1.800 DM hinaus
erhöht werden, wenn Schulden für ein selbstgenutztes
Einfamilienhaus bestehen.OLG Düsseldorf, Urteil v. 20.12.2000 – 5 UF 188/00
Quelle: FamRZ 2001, 1724
>> Keine Berücksichtigung von Verteidigerkosten bei
sexuellem MissbrauchDie Verteidigerkosten, die einem Vater im Strafverfahren
wegen sexuellen Missbrauchs seines Kindes entstanden sind,
kann er gegen Unterhaltsansprüche des missbrauchten Kindes
oder anderer Kinder nicht als unterhaltsmindernde Be-
lastungen anführen.Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg, 17.1.2001 – 150 F 5549/99
Quelle FamRZ 2001, 1727
Weitere aktuelle Urteile
>> Pfändungsfreigrenzen - in Kürze
Mit Wirkung ab 1.1.2002 werden die Pfändungsfreigrenzen nach
§ 850 c ZPO erhöht. Sie besagen, welcher Betrag einem
Schuldner im Falle der Lohnpfändung verbleiben muss. Hierzu
einige Zahlen:Hat der Schuldner keine Unterhaltspflichten, liegt die
Pfändungsfreigrenze bei monatlich 939,99 €.1289,99 € verbleiben dem Schuldner, der 1 Person unter-
haltspflichtig ist (z.B. Ehegatte);1479,99 € sind die Grenze bei 2 Unterhaltsberechtigten
(z.B. Ehegatte und 1 Kind);1679,99 € bei 3 Unterhaltsberechtigten.
Wird wegen Unterhaltsansprüchen gepfändet, gelten diese
Grenzen nicht!************************************************************
>> Wenn die nichteheliche Lebensgemeinschaft beendet wird.
>> Allgemeines
Wenn Eheleute sich scheiden lasse oder - neuerdings - die
Partner einer eingetragenen gleichgeschlechtlichen Lebens-
partnerschaft auseinandergehen, hält das Gesetz besondere
Bestimmungen bereit, die dieser Situation Rechnung tragen,
die beiderseitigen Rechte definieren und eine etwaige
gerichtliche Auseinandersetzung damit erleichtern.
Dies ist bei einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft
zwischen Mann und Frau nicht der Fall. Die für die Ehe-
scheidung vorgesehenen Vorschriften können nicht angewendet
werden, weil es sich um keine Ehe handelt. Ihre ent-
sprechende, also sinngemäße Anwendung kommt wegen des
besonderen Schutzes der Ehe in Art 6 GG nicht in Betracht.
Besonders bei Streitigkeiten über die Auseinandersetzung
des gemeinsam erworbenen Vermögens, des Hausrats und der
gemeinsamen Wohnung sowie bei der Rückzahlung gemeinsam
aufgenommener Kredite treten immer wieder erhebliche
rechtliche Schwierigkeiten auf.
Ähnliche Probleme können sich auch ergeben, wenn die Lebens-
gemeinschaft durch den Tod eines der Partner endet.
Die in den wichtigsten Bereichen auftretenden Fragen werden
anschließend dargestellt und beantwortet.>> Wie lassen sich Schwierigkeiten bei der Auseinander-
setzung einer Lebensgemeinschaft vermeiden?Bei der Aufnahme einer auf Dauer angelegten Lebensgemein-
schaft ist den Partnern der Abschluss einer vertraglichen
Vereinbarung über die gegenseitigen Rechte und Pflichten
während des Bestehens und vor allem für den Fall einer
etwaigen Beendigung dringend anzuraten. Dies ist wichtiger
als der Abschluss eines Ehevertrags vor der Eheschließung,
da dort die gesetzlichen Bestimmungen eine i.a. faire und
die Mehrzahl der Fälle abdeckende Regelung enthalten.
(Über eine solche Vereinbarung demnächst Näheres in
AnwaltOnline)Bei AnwaltOnline Direkt finden Sie diesen Monat zusätzlich:
>> Was wird aus dem gemeinsamen Kind?
>> Wie steht es mit dem Unterhalt?Für EURO 1,92 im Monat sind auch Sie dabei! (Nur Jahres-
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