[AnwaltOnline - Familienrecht August 2001]
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* AnwaltOnline - Familienrecht August 2001 *
* von https://www.AnwaltOnline.com/familienrecht/ *
* ISSN: 1511-8983 *
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In dieser Ausgabe:
*1* Interessante Urteile & Neues
*2* Das Thema des Monats
*3* Neues bei AnwaltOnline
*4* Kontakt / Abonnieren / Kündigen
*5* Disclaimer
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*1* Interessante Urteile & Neues
>> Zweifel an der Vaterschaft müssen näher begründet werden
Wer eine Vaterschaftsanfechtungsklage erhebt, muss die
näheren Umstände darlegen, die seine Zweifel an der Vater-
schaft begründen.
OLG Naumburg, Beschluss vom 8.9.1999 - 8 WF 249/99.
>> Umgangsrecht - Das Recht der Eltern geht vor
Bei Meinungsverschiedenheiten zwischen den Eltern und den
Großeltern über den Umgang des Kindes mit den Großeltern hat
das Erziehungsrecht der personensorgeberechtigten Eltern
grundsätzlich Vorrang. Eltern haben nur dann ein Recht auf
Umgang mit dem Kind, wenn der Umgang dem Wohl des Kindes
dient. Der diesbezügliche Nachweis muss von den Eltern ge-
führt werden.
OLG Hamm, Beschluss vom 23.6.2000 - 11 UF 26/00.
>> Arbeitslosigkeit nach vier Jahren ergibt keinen
Unterhaltsanspruch
Der vier Jahre nach der Ehescheidung eintretende Verlust
des Arbeitsplatzes rechtfertigt es nicht, einen Unterhalts-
anspruch wegen fehlender Absicherung des Unterhalts zu
bejahen. Dies gilt auch, wenn das ursprüngliche Arbeits-
verhältnis zum Zeitpunkt der Rechtskraft der Ehescheidung
schon gekündigt war, aber der Unterhaltsberechtigte zwischen
Arbeitslosigkeit und Kündigung weitere unbefristete Be-
schäftigungsverhältnisse innehatte.
OLG Dresden, Beschluss vom 5.5.2000 - 20 WF 185/00
Quelle: FamRZ 2001, 833 .
>> Ehegattenunterhalt
Ein versuchter Diebstahl in einem besonders schweren Fall
zum Nachteil des Unterhaltsverpflichteten ist grundsätzlich
geeignet, die Voraussetzungen des § 1579 Nr. 2 BGB zu er-
füllen, auch wenn die Tat nicht mit einer Verurteilung,
sondern mit einer Verwarnung unter Strafvorbehalt geahndet
wurde. Im Hinblick auf die lange Ehedauer (im entschiedenen
Fall waren es dreißig Jahre) rechtfertigt die Tat die
Kürzung des Unterhaltsanspruchs um 50 Prozent.
OLG Karlsruhe, Urteil vom 4.5.2000 - 2 UF 178/99.
Quelle: FamRZ 2001, 833.
Weitere aktuelle Urteile
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*2* Das Thema des Monats
>> Wie kann man bei einer Scheidung Geld sparen? Teil 2
Braucht bei Verfahren mit Anwaltszwang jeder Ehegatte einen
eigenen Anwalt?
- Ein Anwalt darf immer nur eine Partei vertreten, niemals
beide Parteien zugleich. Dies gilt schon bei Beratungen im
Vorfeld gerichtlicher Auseinandersetzungen. Suchen also
beide Eheleute einen Anwalt auf, um sich wegen Ehe-
schwierigkeiten beraten zu lassen, so muss der Anwalt von
Anfang an klarstellen, welcher der beiden Ehegatten ihm
Mandat erteilt. Tut er dies nicht, läuft er Gefahr, sich
strafbar zu machen. Natürlich kann er dann im Auftrag seines
Mandanten Gespräche mit dem anderen Ehegatten führen.
- Wenn in einem Verfahren Anwaltszwang besteht, bedeutet
dies, dass nur ein Anwalt Anträge an das Gericht stellen
darf. Eine Partei, die gar nicht beabsichtigt, einen Antrag
zu stellen, weil sie mit dem von der Gegenseite gestellten
Antrag einverstanden ist, sich jedenfalls nicht dagegen
wehren will, braucht also auch keinen Anwalt.
Was ist eine Konventionalscheidung?
Unter einer Konventionalscheidung versteht man eine
Scheidung, bei der die Parteien sowohl über die eigentliche
Scheidung als auch die Scheidungsfolgen einig sind. Sie
kommt praktisch in folgenden Formen vor:
- Die Parteien leben ein Jahr getrennt. Ein Ehegatte
beantragt gem. § 1566 BGB mit Zustimmung des anderen die
Scheidung oder beide Ehegatten stellen Scheidungsantrag. Die
Parteien legen dem Gericht vollstreckbare Titel über den
Ehegatten- und Kindesunterhalt, sowie zur Aufteilung des
Hausrats und der Ehewohnung vor (§ 630 ZPO), ferner über-
einstimmende Erklärungen zur elterlichen Sorge und zum
Umgangsrecht. Falls diese Dokumente und Vereinbarungen beim
Beginn des Scheidungsverfahrens noch nicht vorliegen, können
sie auch durch Vergleich bzw. Vereinbarung im Verfahren
geschaffen werden.
- Die Situation ist gleich wie oben, jedoch können die
Parteien die geforderten Vollstreckungstitel nicht vorlegen.
Die Scheidung kann trotzdem ausgesprochen werden, wenn das
Gericht durch Anhörung der Parteien zu der Überzeugung
kommt, dass ihre Ehe gescheitert ist (verdeckte Konvention).
Da die Parteien in diesem Fall nicht nachweisen müssen,
dass sie sich über die Folgesachen geeinigt haben, wird
auch nicht verhindert, dass Streitigkeiten über Folgesachen
nach Abschluss der Scheidung entstehen und gerichtlich
ausgetragen werden müssen. Erfahrungsgemäß verlaufen solche
Prozesse weitaus unangenehmer als bei Erledigung der
gesamten Scheidungsproblematik " in einem Aufwasch ". In
wirtschaftlicher Hinsicht empfiehlt sich dieses Vorgehen
ebenfalls nicht: bei getrennten Prozessen über die einzelnen
Streitpunkte werden auch die Gebühren der Anwälte und des
Gerichts nach getrennten Streitwerten berechnet. Da aber die
Gebühren nicht proportional mit dem Streitwert sondern in
einer abgeflachten Kurve steigen, ergibt sich ein höherer
Gesamtbetrag.
- Die Trennung besteht noch kein Jahr; der den Scheidungs-
antrag stellende Ehegatte trägt aber Umstände vor, die eine
vorzeitige Scheidung gem. § 1565 Abs. 2 BGB wegen Unzumut-
barkeit rechtfertigen. Diesem Vortrag widerspricht der
andere Ehegatte verabredungsgemäß nicht. Über die
Scheidungsfolgen sind die Parteien sich einig (s.o.). Man
spricht hier wie in der vorausgehend besprochenen
Konstellation von einer "verdeckten Konvention". Sie
widerspricht der prozessualen Wahrheitspflicht der Parteien,
dennoch wird dieser Weg zur "schnellen Scheidung" häufig
gewählt. Das Risiko aufwändiger Folgeprozesse ist dasselbe
wie oben dargestellt.
Nächsten Monat erwartet Sie Teil 3 - Wie lässt sich bei
einer Konventionalscheidung Geld sparen?
Bei AnwaltOnline - Direkt finden Sie diesen Monat zusätzlich:
Wie wird der Unterhalt eines geschiedenen Ehegatten be-
rechnet?
Um ein Thema vorzuschlagen,
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*3* Neues bei AnwaltOnline
1. Wie immer aktualisieren und ergänzen wir laufend unsere
Urteilsdatenbank für Sie.
2. AnwaltOnline bietet mehr als Rechtsinformationen zum
Familienrecht. Auch zu den Gebieten des Mietrechts,
des Betreuungsrechtes und des Reisrechtes erhalten
Sie umfangreiche kostenfreie Informationen.
Weiterhin bietet Ihnen AnwaltOnline die Möglichkeit,
sich direkt von unseren Anwälten beraten zu lassen,
sollten Sie Ihr Problem einmal nicht über unsere
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*5* (P) (C) 2001 AnwaltOnline
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