Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten   Jetzt Anfrage stellen Bereits 408.626 Anfragen

[AnwaltOnline - Familienrecht Juli 2001]

Familienrecht

[AnwaltOnline - Familienrecht Juli 2001]

************************************************************
* AnwaltOnline - Familienrecht                   Juli 2001 *
* von https://www.AnwaltOnline.com/familienrecht/           *
* ISSN: 1511-8983                                          *
************************************************************
Sie erhalten diesen newsletter, weil:
1) Sie ihn bei uns abonniert haben
2) jemand Ihre email-Adresse mißbraucht hat
3) jemand Ihnen eine Kopie dises newsletters zugesendet hat
Wie dieses Abonnement zu kündigen ist, steht am Ende dieser
email. Dieser Newsletter ist 100%ig opt-in.
AOL-Freundliche Links! Unter den normalen Links finden Sie
einen AOL-Link, da es AOL Benutzern sonst nicht möglich ist,
durch einen Klick die angegebenen Links zu verwenden.
************************************************************
In dieser Ausgabe:
*1* Interessante Urteile & Neues
*2* Das Thema des Monats
*3* Neues bei AnwaltOnline
*4* Kontakt / Abonnieren / Kündigen
*5* Disclaimer
************************************************************
*1* Interessante Urteile & Neues
>> Die Bekanntgabe des Vaters kann erzwungen werden
 Die Verpflichtung der Mutter, ihrem nicht ehelichen Kind
Auskunft über die als Erzeuger in Betracht kommenden Männer
zu erteilen, kann durch Festsetzung von Zwangsgeld nach
§ 888 ZPO vollstreckt werden.
OLG Hamm, Beschluss vom 16.1.2001 - 14w 129/99
Im Vorprozess hatte die nicht ehelich geborene Tochter ihre
Mutter verklagt, ihr Auskunft über den vollständigen Namen
und die Anschrift des leiblichen Vaters zu erteilen. Die
Klage war schließlich nach mehreren Instanzen mit der
Maßgabe erfolgreich, dass die Mutter verurteilt wurde, der
Tochter Auskunft über die vollständigen Vor- und Familien-
namen und die letzten ihr bekannten Adressen der Männer zu
erteilen, mit denen sie während der gesetzlichen
Empfängniszeit Geschlechtsverkehr hatte. Trotz Verurteilung
weigerte die Mutter sich nach wie vor, die verlangten
Auskünfte zu erteilen. Auf Antrag der Tochter setzte das
zuständige Amtsgericht zur Erzwingung der Auskunft ein
Zwangsgeld in Höhe von 2500 DM fest. Diesen Beschluss hält
das OLG Hamm für rechtmäßig.
>> Ein PKW kann Hausrat sein
 Die Einordnung eines PKW als Hausrat ist nicht zu be-
anstanden, wenn dieser für Einkäufe der Familie und zur
Betreuung der Kinder benutzt wird. Auch wenn er im Allein-
eigentum eines Ehegatten steht, kann er dem anderen zur
Nutzung zugewiesen werden, wenn dieser z. B. im Hinblick auf
die Kinderbetreuung darauf angewiesen ist.
OLG Karlsruhe, Beschluss vom 3.4.2000 - 2 WF 111/99
Die Frage, ob ein PKW als Hausrat anzusehen ist, ist ent-
scheidend für die Anwendbarkeit der Hausrat V. und des
§ 1361a BGB. Nach diesen Bestimmungen kann das Familien-
gericht, ohne daran gebunden zu sein, in wessen Eigentum der
PKW steht, die Nutzung durch die getrennt lebenden oder
geschiedenen Ehegatten in einem besonderen Verfahren regeln
und im Falle der Scheidung auch das Eigentum übertragen.
>> Wer die Wohnungseinrichtung zerstört, muss raus
 Die Alleinzuweisung der Ehewohnung an einen Ehegatten kann
auch dann erfolgen, wenn dem anderen Ehegatten grob rück-
sichtsloses Verhalten anzulasten ist, ohne dass er seinen
Partner bislang unmittelbaren Gefahren für Leib oder Leben
ausgesetzt hat. Das ist insbesondere der Fall, wenn er sich
in hohem Maße unbeherrscht und unberechenbar zeigt, indem er
beispielsweise die Wohnungseinrichtung bei Auseinander-
setzungen mit einem Beil beschädigt.
OLG Köln, Beschluss vom 9.5.2000 - 4 UF 63/00
Quelle: FamRZ 2001, 761
>> Bei der Vaterschaftsanfechtung Frist beachten!
 Wenn der Kl. (= Scheinvater) im Zeitpunkt der Geburt des
Kindes die sichere Kenntnis hat, dass zwischen der Mutter
und einem anderen Mann ein intimes Verhältnis besteht, hat
er damit genügend Anhaltspunkte für einen anderweitigen
Geschlechtsverkehr und somit für die nicht fern liegende
Möglichkeit, dass er nicht der Vater des Kindes ist. Damit
wird die zweijährige Anfechtungsfrist nach § 1600 b BGB in
Lauf gesetzt. Dies gilt erst recht, wenn er die Mutter dem
Kl. erklärt, er werde nie auf Unterhalt in Anspruch genommen.
OLG Karlsruhe, Beschluss vom 3.8.2000 - 2 WF 98/00
Weitere aktuelle Urteile
************************************************************
*2* Das Thema des Monats
 >> Wie kann man bei einer Scheidung Geld sparen? Teil 1
Allgemeines
Die Kosten einer Scheidung setzen sich im wesentlichen aus
Anwaltsgebühren und Gerichtskosten zusammen, wobei erstere
den Hauptteil ausmachen. Sowohl Anwalts- als auch Gerichts-
gebühren orientieren sich nach Gebührentabellen am
Streitwert. Dieser wiederum hängt unter anderem davon ab,
wie viele Streitgegenstände in das gerichtliche Verfahren
eingebracht werden oder Gegenstand einer anwaltlichen
Beratung sind.  Beim Bestreben, die Kosten einer Scheidung
niedrig zu halten, ist es deshalb wichtig, dass über
möglichst wenige Gegenstände vor Gericht und unter
Beteiligung von Anwälten gestritten werden muss. Selbst-
verständlich lässt sich nicht alles einvernehmlich regeln
und bei rechtlich schwierigen Sachverhalten wäre es
leichtsinnig, auf anwaltlichen Rat oder die Vertretung durch
einen Rechtsanwalt zu verzichten - auch da, wo es an sich
möglich wäre.
Dennoch ist oft zu beobachten, dass scheidungswillige Ehe-
gatten sich von vorne herein gar nicht um eine kosten-
günstige einverständliche Lösung ihrer Probleme bemühen.
Wenn Forderungen aus dem Bereich des Unterhalts und des
Güterrechts eingeklagt werden, sollten die geltend gemachten
Ansprüche in jedem Fall realistisch beziffert werden, da bei
einer teilweisen Klagabweisung der Kläger den
entsprechenden Anteil der Kosten tragen muss!
Braucht man überhaupt Anwälte in Familiensachen?
In Verfahren vor dem Familiengericht müssen sich die
Beteiligten gem. § 78 ZPO in folgenden Fällen durch Anwälte
vertreten lassen:
- In Scheidungssachen einschließlich der mit der Scheidung
  verbundenen Folgesachen.
- Wenn güterrechtliche Ansprüche geltend gemacht werden,
  also meist Ansprüche auf Zugewinnausgleich einschließlich
  etwaiger Auskunftsansprüche.
- In höheren Instanzen, also vor dem OLG und BGH nahezu
  ausnahmslos.
Wichtig ist also, dass ansonsten kein Anwaltszwang besteht,
also vor allem dann nicht, wenn außerhalb des Scheidungs-
verfahrens, als "selbständige Familiensache", in erster
Instanz Unterhaltsprozesse und Verfahren, welche die
elterliche Sorge einschließlich Umgangsrecht betreffen,
geführt werden. Eine andere Frage ist es, ob es sinnvoll
ist, ohne Anwalt aufzutreten. Diese Frage muss in
Unterhaltsprozessen i.a. verneint werden, weil hier teils
schwierige Rechtsfragen zu entscheiden sind, die ein
juristischer Laie nur schwer überblickt. Außerdem darf das
Gericht seiner Entscheidungsfindung nur Tatsachen zu Grunde
legen, die ihm von den Parteien mitgeteilt worden sind; eine
Aufklärung von Amts wegen ist nur sehr eingeschränkt
erlaubt. Dagegen ist der Nutzen anwaltlicher Vertretung in
Sorgerechts- und Umgangsrechtsverfahren oft begrenzt, weil
es hier hauptsächlich um tatsächliche und weniger um
rechtliche Fragen geht und das Gericht verpflichtet ist, den
Sachverhalt von Amts wegen aufzuklären.
Nächsten Monat erwartet Sie Teil 2
Und demnächst? Ihre Meinung ist gefragt, schlagen Sie neue
Themen zur Bearbeitung vor, stimmen Sie über das nächste
Thema ab.
Um ein Thema vorzuschlagen,
mailto:decide-FR@anwaltonline.com
************************************************************
*3* Neues bei AnwaltOnline
1. Wie immer aktualisieren und ergänzen wir laufend unsere
   Urteilsdatenbank für Sie.
2. AnwaltOnline bietet mehr als Rechtsinformationen zum
   Familienrecht. Auch zu den Gebieten des Mietrechts,
   des Betreuungsrechtes und des Reisrechtes erhalten
   Sie umfangreiche kostenfreie Informationen.
   Weiterhin bietet Ihnen AnwaltOnline die Möglichkeit,
   sich direkt von unseren Anwälten beraten zu lassen,
   sollten Sie Ihr Problem einmal nicht über unsere
   Website lösen können.
   mailto:beratungonline@anwaltonline.com
   Sie nutzen unsere Webseiten häufig? Bleiben Sie immer
   auf dem neuesten Stand - AnwaltOnline Direkt sendet
   Ihnen via Mail alle Updates und die neuesten Informationen
   zu. Damit entgeht Ihnen nichts mehr.
   Alle AnwaltOnline Direkt Abonnenten erhalten zudem ange-
   forderte Beratungsleistungen ohne Vorauskasse.
   Wie Sie abonnieren und was Sie sonst noch von AnwaltOnline
   Direkt haben, erfahren Sie unter AnwaltOnline-Direkt
************************************************************
*4* Kontakt / Abonnieren / Kündigen
    Um AnwaltOnline zu kontaktieren oder einen
    Verbesserungsvorschlag zu machen:
    mailto:kontakt@anwaltonline.com
    Um das Abonnement zu kündigen, senden Sie eine email
    mit der Adresse, unter der Sie eingetragen sind an:
    mailto:leave-FR-news@anwaltonline.com
    Um zu abonnieren, senden Sie eine email an:
    mailto:join-FR-news@anwaltonline.com
    Für Werbung auf AnwaltOnline, senden Sie eine mail an:
    mailto:sales@anwaltonline.com
    Inhalte von AnwaltOnline auch auf Ihrer Webseite?
    Sprechen Sie mit uns - Wir haben Lösungen für jede
    Webseite.
    mailto:winter@anwaltonline.com?subject=Content-Anfrage
************************************************************
*5* (P) (C) 2001 AnwaltOnline
Dieser Newsletter darf nur vollständig und mit vorheriger
Genehmigung von AnwaltOnline veröffentlicht werden. Die
private, nicht-kommerzielle Weiterleitung ist ausdrücklich
gestattet. Verwendete Markennamen sind Eigentum des jeweiligen
Markeninhabers. Haftung für Richtigkeit, Vollständigkeit und
Aktualität wird nicht übernommen. Urteile gelten nur für den
vorliegenden Einzelfall. Sie sollten nicht ohne rechtliche
Beratung auf den eigenen Fall übertragen werden.
************************************************************
Diese Publikation ist ein Service von https://www.AnwaltOnline.com
Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus WDR „Mittwochs live" 

Sie erhalten eine echte Erstberatung zum Festpreis statt unverbindlicher Ersteinschätzung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.262 Bewertungen)

Antwort war sehr schnell und kompetent.
Verifizierter Mandant
Sehr gute Anwälte!!! Eine schnelle problemlose und ausführlich präzise Beratung. Kann ich nur weiterempfehlen! MfG
RJanson, Rodenbach