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* AnwaltOnline - Familienrecht Dezember 2000 *
* von http://www.AnwaltOnline.com/familienrecht/ *
* ISSN: 1511-8983 *
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*1* Interessante Urteile & Neues
*4* Kontakt / Abonnieren / Kündigen
*5* Disclaimer
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*1* Interessante Urteile & Neues
>> Geburt eines Kindes muss nicht abgewartet werden.
Erwartet die Ehefrau aus einem ehebrecherischen Verhältnis
ein Kind, kann der Ehemann schon vor Ablauf des Trennungs-
jahres Scheidungsantrag stellen.
Die Fortsetzung der Ehe ist für ihn unzumutbar, weil, würde
das Kind während der Ehe und noch vor Einleitung des
Scheidungsverfahrens geboren, gem. § 1592 Ziff. 2 BGB die
Vaterschaft des Ehemannes vermutet würde.OLG Karlsruhe, Beschluss v. 13.04.2000 - 20 WF 32/00
>> Getrenntes Schlafen und Essen reicht nicht.
Ein Getrenntleben innerhalb einer Wohnung setzt voraus,
dass die Ehegatten nicht nur getrennt schlafen und essen,
sondern auch in sonstigen Lebesnbereichen keine
Gemeinsamkeiten mehr pflegen.OLG Bremen - Beschluss v. 30.09.1999 - 4 WF 80/99
Auch eine gemeinsame Wirtschaftsführung ist mit dem
Getrenntleben nicht vereinbar.OLG Zweibrücken, Urteil v. 22.2.2000 - 5 UF 82/99
>> Unrentable selbständige Tätigkeit muss aufgegeben werden
Die Mutter eines minderjährigen Kindes, die Jahre lang als
Familienangehörige in einem unrentablen landwirtschaftlichen
Betrieb mitarbeitet und deshalb keinen Unterhalt zahlen
kann, ist unterhaltsrechtlich verpflichtet, diese Tätigkeit
aufzugeben und sich, ggf. im gesamten Bundesgebiet und auch
unterhalb ihres Ausbildungsniveaus um eine unselbständige
Arbeitsstelle zu bemühen.AmtsG Besigheim Urteil v. 15.12.1999 - 2 F 876/99
>> Existenzminimum geht vor Vermögen
Um seinem minderjährigen Kind wenigstens das Existenzminimum
zu sichern, muss ein unterhaltspflichtiger Elternteil, der
aus seinem - geringen - Einkommen keinen Unterhalt leisten
kann, auch sein Grundvermögen angreifen, d. h., belasten
oder verkaufen.OLG Hamburg, Urteil v. 14.02.2000 - 12 UF 215/98
>> Auch eine Abfindung ist Einkommen
Eine wegen Arbeitsplatzverlust gezahlte Abfindung ist
unterhaltsrechtliches Einkommen. Der Unterhaltspflichtige
muss die Abfindung dazu verwenden, seine währen der Arbeits-
losigkeit oder danach erzielten Einkünfte bis zur Höhe
seines früheren Einkommens aufzustocken.OLG Dresden, Urteil v. 15.09.1999 - 20 UF 259/99
>> Klassenfahrt geht extra
Die Kosten einer Klassenfahrt sind Soderbedarf; der
Unterhaltspflichtige muss sie neben dem regelmäßigen
Unterhalt zahlen und zwar auch dann, wenn dieser wegen
günstiger Einkommensverhältnisse vergleichsweise hoch ist.AmtsG Detmold, Urteil v. 25.05.2000 - 15 F 155/00
>> Nur das Einkommen des unterhaltspflichtigen Kindes zählt
Ist ein Kind zur Leistung von Elternunterhalt verpflichtet,
kommt es in der Regel nur auf das eigene Einkommen des
Kindes und nicht auch auf das seines - möglicherweise gut
verdienenden - Ehegatten an, da dieser sonst indirekt eine
bei ihm nicht bestehende Unterhaltspflicht gegenüber den
Schwiegereltern erfüllen müsste.OLG Frankfurt/M., Urteil v. 20.06.2000 - 3 UF 122/99.
Weitere Urteile
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>> Die elterliche Sorge <<
Wie ist es, wenn die Ehe der Eltern geschieden wird?
Am grundsätzlichen Vorrang des gemeinsamen Sorgerechts
ändert sich auch dann nichts, wenn die Ehe der Eltern
geschieden wird. Handelt es sich um eine einverständliche
Scheidung nach einjährigem Getrenntleben, muss der
Scheidungsantrag entweder übereinstimmende Erklärungen der
Ehegatten enthalten, dass keine Sorgerechtsentscheidung
erforderlich ist (in diesem Fall bleibt es nach der
Scheidung beim gemeinsamen Sorgerecht) oder aber einen
Antrag des einen Ehegatten auf Übertragung des alleinigen
Sorgerechts und die Zustimmung des anderen Ehegatten hierzu
(in diesem Falle wird nach dem Wunsch der Eltern entschieden)
(§ 630 ZPO). Allerdings hat das Familiengericht die
Möglichkeit, von dem Willen der Eltern abzuweichen, wenn
durch ihn eine Gefährdung des Kindeswohls eintreten würde.
Wenn das Familiengericht - ausnahmsweise - eine solche
Entscheidung beabsichtigt, muss es darüber - um Über-
raschungen für die Eltern zu vermeiden - vorab, also vor
der Scheidung, entscheiden (§ 627 ZPO).
Sind sich die Eltern nicht einig, wer das Sorgerecht nach
der Scheidung bekommen soll, muss das Familiengericht
ebenfalls darüber entscheiden, wobei das Kindeswohl die
alleinige Richtschnur ist. Häufig wird für eine solche
streitige Entscheidung ein kinderpsychologisches
Sachverständigengutachten benötigt.
Steht den geschiedenen Eltern die elterliche Sorge gemeinsam
zu, müssen sie sich über grundsätzliche Fragen, die das Kind
betreffen, verständigen. Über Angelegenheiten des täglichen
Lebens kann dagegen der Elternteil, bei dem das Kind sich
normalerweise aufhält, allein entscheiden (§ 1687 BGB). Zur
Entscheidung über Angelegenheiten der tatsächlichen
Betreuung, die während eines Aufenthalts des Kindes beim
anderen Elternteil, etwa während eines Besuches, anfallen,
ist dieser Elternteil zuständig.Weitere Fragen aus der Praxis:
Wem steht die elterliche Sorge „im Normalfall“ zu?
Wie ist es, wenn die Eltern nicht miteinander verheiratet
sind?
Wie ist es, wenn die Eltern getrennt leben?
Wie ist es, wenn die Ehe der Eltern geschieden wird?
Wie ist es, wenn die Eltern – oder ein Elternteil – das Wohl
des Kindes gefährden?
Was ist, wenn ein Elternteil stirbt?
Was ist, wenn die Eltern – oder ein Elternteil – an der
Ausübung der elterlichen Sorge verhindert sind?Hierzu finden Sie ausführliche Informationen unter
http://www.anwaltonline.com/goto/sorge.html
<a href="http://www.AnwaltOnline.com/goto/sorge.html">Sorgerecht</a>Und demnächst? Ihre Meinung ist gefragt, schlagen Sie neue
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Thema ab.Um ein Thema vorzuschlagen,
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1. Wie immer aktualisieren und ergänzen wir laufend unsere
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bezüglich der Vergütung.2. Neue Artikel bei AnwaltOnline Familienrecht
Wofür sind die Familiengerichte zuständig?
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