Die Regelbeträge für den Unterhalt eines minderjährigen Kindes gegenüber dem Elternteil, mit dem es nicht in einem Haushalt lebt, betragen in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet monatlich1. in der ersten Altersstufe vom 1. Juli 2003 an 183 Euro,2. in der zweiten Altersstufe vom 1. Juli 2003 an 222 Euro,
3. in der dritten Altersstufe vom 1. Juli 2003 an 262 Euro.