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10.1 AGB sind VertragsbestandteilFür seine vertraglichen
Beziehungen zu den Nutzern bedient eBay sich Allgemeiner Geschäftsbedingungen
(AGB), die von jedem Nutzer ausdrücklich anerkannt werden müssen
und daher gültige Vertragsgrundlage sind. Die AGB wiederum verweisen
an mehreren Stellen auf die eBay-Grundsätze, die dadurch gleichfalls
Vertragsinhalt werden.
Auf die zwischen den Nutzern abgeschlossenen Verträge, also insbesondere Kaufverträge im Rahmen der unter eBay durchgeführten Internet-Auktionen wirken sich die AGB nicht unmittelbar aus. Eine mittelbare Auswirkung besteht aber jedenfalls insofern, dass jeder eBay Nutzer davon ausgehen darf, dass sich ein anderer, mit ihm in geschäftlichen Kontakt tretende Nutzer entsprechend den eBay-AGB und - Grundsätzen verhält. Damit sind zum einen Erklärungen von Geschäftspartnern, die im Rahmen von eBay-Auktioenen abgegeben werden, so zu verstehen, wie es dem Vertrag zwischen Mitglied und eBay entspricht. Zum anderen ist ein Verstoß gegen die AGB und die eBay-Grundsätze damit in der Regel auch als Verletzung einer Nebenpflicht aus einem zwischen den Nutzern geschlossenen Vertrag anzusehen, der beispielsweise gem. § 280 BGB Schadensersatzansprüche auslösen kann.
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