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XIV Gerichtsentscheidungen
14.63 Gebrauchtwagen und eBay-Beschreibung

Die Beschreibung eines Gebrauchtwagens über eBay ist eine mit einem Verkaufsprospekt vergleichbare "öffentliche werbende Äußerung". Diese Angaben können aber vom Verkäufer vor Abschluß des Kaufvertrages berichtigt werden. Maßgeblich ist letztendlich die Vereinbarung im Kaufvertrag.

OLG Celle, 25.10.2005 - Az: 7 U 219/05

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