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XIV
Gerichtsentscheidungen
14.59 Widerrufsfrist bei eBay - nicht 14 Tage sondern 1 Monat!
1. Wird eine Erklärung des Nutzers über dessen Volljährigkeit und unbeschränkte Geschäftsfähigkeit in den Vertragsbedingungen verlangt, so wird nicht gegen § 309 Nr. 12 BGB verstoßen, da daraus keine Veränderung der Beweislast zum Nachteil des anderen Vertragsteils folgt.Hinweis AnwaltOnline: Während die individuelle Information über Email bei einem normalen Online-Shop problemlos zu lösen, erhält der Käufer die Belehrung bei eBay i.a. erst nach Vertragsschluß. Somit erfolgt vor Vertragsschluß keine Belehrung in Textform - dies erscheint derzeitig auch praktisch unmöglich. Die Frist verlängert sich somit auf einen Monat.
Alte Belehrungen sollten umgehend angepaßt werden, auch um eine Abmahnung zu vermeiden.
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