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XIV Gerichtsentscheidungen
14.58 Vertragsbedingungen bei eBay sind OK

1. Wird eine Erklärung des Nutzers über dessen Volljährigkeit und unbeschränkte Geschäftsfähigkeit in den Vertragsbedingungen verlangt, so wird nicht gegen § 309 Nr. 12 BGB verstoßen, da daraus keine Veränderung der Beweislast zum Nachteil des anderen Vertragsteils folgt.

2. Es verstößt nicht gegen § 3 Abs. 1, 2 TDDSG in Verbindung mit §§ 5, 6 TDDSG, eine Einwilligung in die Nutzung der personenbezogenen Daten zu verlangen, da die ggf. vom Nutzer elektronisch gegebene Einwilligungserklärung rechtswirksam erfolgt.

3. Es liegt kein Verbot gegen das Koppelungsverbot hinsichtlich den Bestimmungen über die Verarbeitung personenbezogener Daten vor, da keine Monopolstellung des Anbieters vorliegt und somit ein anderer Zugang zu diesen Telediensten möglich ist.

OLG Brandenburg, 11.1.2006 - Az: 7 U 52/05

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