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XIV
Gerichtsentscheidungen
14.53 Gebrauchte Medikamente nicht versteigern!
Der Vertrieb von „gebrauchten“ Medikamenten über eine Auktionsplattform verstößt gegen § 43 I 2 AMG (Arzneimittelgesetz) und ist verboten.
Betroffen sind sowohl Händler als auch Privatverkäufer.VGH München, 10.10.2005 – Az: 25 CS 05.1427
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