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XIV
Gerichtsentscheidungen
14.48 Ebay-Powerseller als Unternehmer
Wer bei Ebay als "Powerseller" auftritt, muss im Streit darüber, ob ein Fernabsatzvertrag abgeschlossen wurde, beweisen, dass er kein Unternehmer gem. § 14 BGB ist. Diese Beweislastumkehr zugunsten des Verbrauchers wird durch die Besonderheit derartiger Geschäfte gerechtfertigt.
Lehnt der Ebay-Erstbieter die Erfüllung des Kaufvertrages ab, muss der Verkäufer aus Gründen der Schadensminderung den übrigens Bietern alsbald ein Angebot unterbreiten und dann ggf. darlegen, dass seine diesbezüglichen Bemühungen erfolglos waren. Dies gilt erst recht bei Verdacht auf shill-bidding (Hochtreiben des Kaufpreises durch Eigenangebote über einen zweiten Account).OLG Koblenz, 17.10.2005 - Az: 5 U 1145/05
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