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XIV Gerichtsentscheidungen
14.3 Auto mit Sofortkauf

Bei einer Online-Versteigerung wird ein Einverständnis mit den Kaufvertragsbedingungen und Kaufbereitschaft angezeigt, wenn die Option "sofort kaufen" angeklickt wurde. Ein in der Beschreibung enthaltener und rechtlich zulässiger Ausschluß der Gewährleistung ist damit für den Käufer bindend.
Wurde die Laufleistung eines Fahrzeuges mit "ca." beschrieben und zudem in der Beschreibung darauf hingewiesen, daß keine zweifelsfreien Angaben hinsichtlich der Laufleistung gemacht werden können, so kommt eine arglistige Täuschung über die tatsächliche Laufleistung eines ersteigerten Fahrzeuges nicht in Betracht.

LG Saarbrücken, 02.01.2004 - Az: 12 O 255/03

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