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XIV Gerichtsentscheidungen
14.39 Keine Telefonnummer im Impressum

Gewerbliche Anbieter – auch eBay-Verkäufer – sind nicht verpflichtet, im Impressum eine Telefonnummer zu veröffentlichen. Es sind lediglich Angaben bereitzuhalten, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation mit dem Anbieter ermöglichen.

OLG Hamm, 17.3.2004 – Az: 20 U 222/03

Anmerkung AnwaltOnline:
Es ist in der Rechtsprechung umstritten, ob die Telefonnummer im Impressum angegeben werden muß. Revision wurde zugelassen.

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