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XIV Gerichtsentscheidungen
14.33 Auch Nettopreise bei Ebay zulässig?

Die AGB von Ebay legen eindeutig fest, daß grundsätzlich zum Bruttopreis anzubieten ist. Im vorliegenden Fall hatte der Verkäufer dennoch angegeben:

“ Der Preis versteht sich zzgl. MwSt. von zur Zeit 16 %“

Da dies unmißverständlich angegeben wurde, war vom Käufer auch die Mehrwertsteuer zu entrichten. Der Verstoß gegen die Ebay AGB war nach Ansicht des Gerichts unerheblich, da die Angaben des Verkäufers so eindeutig waren, daß für eine andere Auslegung kein Platz bestand.

AG Meppen, 26.07.2004 – Az: 8 C 742/04

Anmerkung AnwaltOnline:
Wird eine solche Klausel lediglich in den Verkäufer-AGB untergebracht oder ist diese nicht deutlich und unmißverständlich, so kann davon ausgegangen werden, daß ein mit der Sache befaßtes Gericht anders entscheiden würde.

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