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14.179 Kapuzenhemd mit Grafik und der Verstoß gegen das UrheberrechtIm vorliegenden Fall war ein Kapuzenhemd bei eBay verkauft worden, das mit einem unautorisierten Aufdruck einer Grafik eines namhaften Künstlers versehen war. Dies ist ein Urheberrechtsverstoß und rechtfertigt eine entsprechende anwaltliche Abmahnung.
Streit herrschte über die Höhe der Abmahngebühr. Das Amtsgericht sah gemäß § 97a Abs. 2 UrhG nur einen Anspruch der Gegenseite über 100 Euro, die Gegenseite forderte indes 859,80 Euro inkl. MwSt.. Der BGH kassierte das Urteil jedoch wieder, weil die fragliche Abmahnung vor Inkrafttreten dieser Vorschrift erfolgt war. Da bis zum Inkrafttreten keine Ermäßigung der Abmahngebühren vorgesehen war und verwies die Sache - auch die Kostenentscheidung - zurück. Es bleibt also zu klären, ob die Abmahnkosten in der geltend gemachten Höhe gerechtfertigt waren. Der Anspruch auf Erstattung von Abmahnkosten besteht hier nämlich (nur) in der Höhe, in der der Abmahnende die entstandenen Kosten den Umständen nach für erforderlich halten durfte. BGH, 28.9.2011 - Az: I ZR 145/10
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