VORHERIGE SEITE
NÄCHSTE SEITE

XIV Gerichtsentscheidungen
14.120 Irreführende Belehrung über Rückgaberecht

Verwendet ein gewerbliche Händler bei eBay die Klausel "Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt der Ware und dieser Belehrung" im Zusammenhang mit der Einräumung eines Rückgaberechts, so ist dies irreführend und somit wettbewerbswidrig. Der Durchschnittsverbraucher kann dem Begriff "frühestens" zwar entnehmen, dass der Beginn des Fristlaufs möglicherweise noch von weiteren Voraussetzungen abhängt, wird aber komplett im Unklaren darüber gelassen, welche Voraussetzungen dies konkret sind. Hieraus resultiert die Gefahr, dass der Verbraucher bei Nichterfüllung der betreffenden weiteren Voraussetzungen die Frist für die Ausübung des Rückgaberechts irrtümlicherweise für bereits abgelaufen hält und deshalb von der Ausübung eines ihm an sich noch zustehenden Rückgaberechts absieht.

OLG München, 26.6.2008 - Az: 29 U 2250/08

VORHERIGE SEITE
NÄCHSTE SEITE