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XII Steuerpflicht?
12.3 Die Umsatzsteuer – Identifikationsnummer

Bei der Anbieterkennzeichnung muss gem. § 6 Nr. 6 Teledienstegesetz (TDG) eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer angegeben werden. Diese Verpflichtung entfällt, wenn keine Umsatzsteuer bezahlt wird.

Gemäß § 27 a Abs. 1 Nr. 5 Umsatzsteuergesetz ist der Antrag auf Erteilung einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer schriftlich an das Bundesamt für Finanzen, Außenstelle Saarlouis, 66738 Saarlouis zu richten.
Dabei sind anzugeben:

Auch Unternehmer, die keine Umsatzsteuer zahlen, können eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer erhalten. Dies richtet sich nach § 27 a Abs. 1 Satz 2 Umsatzsteuergesetz und ist nur für den Fall möglich, dass ein Kleinunternehmer Leistungen innerhalb der EU erbringt.
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