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XII Steuerpflicht?
12.2 Mehrwertsteuer bei Kleinunternehmern

Die Mehrwertsteuer bei sogenannten Kleinunternehmern regelt § 19 Umsatzsteuergesetz. Von dieser Regelung dürfte ein Großteil der Internet-Anbieter betroffen sein, die die Grenze von nicht gewerblich zu gewerblich gerade überschritten haben.

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