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XII
Steuerpflicht?
12.2 Mehrwertsteuer bei
Kleinunternehmern
Die Mehrwertsteuer bei sogenannten Kleinunternehmern regelt § 19 Umsatzsteuergesetz. Von dieser Regelung dürfte ein Großteil der Internet-Anbieter betroffen sein, die die Grenze von nicht gewerblich zu gewerblich gerade überschritten haben.Um diese Seite aufzurufen, benötigen Sie einen Zugang zum Bereich Recht bei Online Auktionen.Sie müssen sich pro Besuch nur einmal anmelden. Ihre Abmeldung erfolgt automatisch.