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XI Eigene AGB – notwendig oder nicht?
11.3 AGB bei gewerblichen Verkäufern

Bei gewerblichen Verkäufern ist der Einsatz eigener AGB häufig angezeigt. Sie müssen allerdings wirksam in den jeweiligen Vertrag mit dem Käufer einbezogen werden. Dazu ist es gem. § 305 BGB erforderlich, dass auf die AGB vor Vertragsschluss deutlich hingewiesen wird und sie vom Vertragspartner ohne besonderen Aufwand im vollen Wortlaut zur Kenntnis genommen werden können.

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