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XI Eigene AGB – notwendig oder nicht?
11.1 Ergänzung der eBay – AGB?

Die eBay-AGB und –Grundsätze werden zwar nicht mittelbar aber unmittelbar Bestandteil der Verträge zwischen den Mitgliedern. Damit ist – ergänzt durch die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen, i.a. des Kaufrechts – der rechtliche Rahmen im nicht gewerblichen Geschäftsverkehr, also bei Verträgen zwischen Privat und Privat klar genug abgesteckt und sind die Interessen beider Vertragspartner in der Regel fair berücksichtigt.
Dennoch bleibt natürlich Raum für individuelle Abreden, z.B. einen Gewährleistungsausschluss bei gebrauchten Gegenständen. Solche Vereinbarungen stellen auch keine AGB dar, da sie nur im Einzelfall getroffen werden. Werden allerdings, was auch bei einem nicht gewerblichen Anbieter der Fall sein kann, ergänzende Vertragsbedingungen für eine Mehrzahl gleichartiger Geschäftsvorgänge formuliert oder bereits vorhandene vorformulierte Vertragsbedingungen verwendet, so handelt es sich dabei i.a. um AGB.
Soweit individuelle Vereinbarungen getroffen werden, gehen diese sowohl den eBay – AGB als auch eigenen AGB vor.
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