XI
Eigene AGB – notwendig oder nicht?
11.1 Ergänzung der
eBay – AGB?
Die eBay-AGB und
–Grundsätze werden zwar nicht mittelbar aber unmittelbar Bestandteil
der Verträge zwischen den Mitgliedern. Damit ist – ergänzt durch
die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen, i.a. des Kaufrechts –
der rechtliche Rahmen im nicht gewerblichen Geschäftsverkehr, also
bei Verträgen zwischen Privat und Privat klar genug abgesteckt und
sind die Interessen beider Vertragspartner in der Regel fair berücksichtigt.
Dennoch bleibt natürlich
Raum für individuelle Abreden, z.B. einen Gewährleistungsausschluss
bei gebrauchten Gegenständen. Solche Vereinbarungen stellen auch keine
AGB dar, da sie nur im Einzelfall getroffen werden. Werden allerdings,
was auch bei einem nicht gewerblichen Anbieter der Fall sein kann, ergänzende
Vertragsbedingungen für eine Mehrzahl gleichartiger Geschäftsvorgänge
formuliert oder bereits vorhandene vorformulierte Vertragsbedingungen verwendet,
so handelt es sich dabei i.a. um AGB.
Soweit individuelle Vereinbarungen
getroffen werden, gehen diese sowohl den eBay – AGB als auch eigenen AGB
vor.