X
Allgemeine Geschäftsbedingungen bei eBay
10.1 AGB sind Vertragsbestandteil
Für seine vertraglichen
Beziehungen zu den Nutzern bedient eBay sich Allgemeiner Geschäftsbedingungen
(AGB), die von jedem Nutzer ausdrücklich anerkannt werden müssen
und daher gültige Vertragsgrundlage sind. Die AGB wiederum verweisen
an mehreren Stellen auf die eBay-Grundsätze, die dadurch gleichfalls
Vertragsinhalt werden.
Auf die zwischen den Nutzern
abgeschlossenen Verträge, also insbesondere Kaufverträge im Rahmen
der unter eBay durchgeführten Internet-Auktionen wirken sich
die AGB nicht unmittelbar aus. Eine mittelbare Auswirkung besteht aber
jedenfalls insofern, dass jeder eBay Nutzer davon ausgehen darf, dass sich
ein anderer, mit ihm in geschäftlichen Kontakt tretende Nutzer entsprechend
den eBay-AGB und - Grundsätzen verhält. Damit sind zum einen
Erklärungen von Geschäftspartnern, die im Rahmen von eBay-Auktioenen
abgegeben werden, so zu verstehen, wie es dem Vertrag zwischen Mitglied
und eBay entspricht. Zum anderen ist ein Verstoß gegen die AGB und
die eBay-Grundsätze damit in der Regel auch als Verletzung einer Nebenpflicht
aus einem zwischen den Nutzern geschlossenen Vertrag anzusehen, der beispielsweise
gem. § 280 BGB Schadensersatzansprüche auslösen kann.