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VIII Probleme mit dem Kaufpreis
8.3 Gerichtsverfahren – lohnt sich das?

Bei welchem Gericht?

Bleiben außergerichtliche Bemühungen, Ware oder Kaufpreis zu erhalten, erfolglos, bleibt nichts anderes übrig, als die Hilfe der Gerichte in Anspruch zu nehmen. Sowohl bei der Klage auf Lieferung der Ware als auch auf Zahlung des Kaufpreises handelt es sich um Zivilsachen, für die in erster Instanz das Amtsgericht oder das Landgericht zuständig ist. Bei welchem Gericht die Klage eingereicht werden muss, hängt vom Streitwert ab. Dies ist der Wert, um den der Prozess geführt werden solle, bei einem Kaufvertrag also der Wert der Kaufsache bzw. der Betrag des Kaufpreises. Für Streitwerte bis zu 5000 EUR ist das Amtsgericht für darüber liegende Streitwerte das Landgericht zuständig.

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