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VIII Probleme mit dem Kaufpreis
8.1 Wenn der Käufer nicht zahlt

Wenn keine Vorleistungspflicht des Käufers besteht, ist zu beachten, dass die Zahlung des Kaufpreises Zug um Zug gegen die Lieferung der Ware erfolgen muss. Wenn der Verkäufer den Kaufpreis will, muss also zugleich die Lieferung der Ware anbieten.

Ist der Käufer vorleistungspflichtig, kann der Kaufpreis gerichtlich geltendgemacht werden, wobei dies nie ohne vorherige außergerichtliche Mahnung geschehen sollte. Möchte der Verkäufer wegen der schlechten Zahlungsmoral des Käufers vom Vertrag los kommen, gelten die obenstehenden Ausführungen zu 3.2. entsprechend.

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