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7.8 Kulanzangebote der Auktionshäuser

Bei geringeren Streitwerten bieten Auktionshäuser schon im eigenen Interesse i.a. aus Kulanz und damit nicht einklagbar einen gewissen Käuferschutz an. So erstattet etwa ebay bis zu dreihundert Euro, wenn im Rahmen eines gültigen Geschäfts trotz Zahlung die Ware nicht kommt. Der Käuferschutz ist an verschiedene Bedingungen geknüpft, ferner ist eine Selbstbeteiligung vorgesehen.

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