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7.8 Kulanzangebote der AuktionshäuserBei geringeren Streitwerten
bieten Auktionshäuser schon im eigenen Interesse i.a. aus Kulanz und
damit nicht einklagbar einen gewissen Käuferschutz an. So erstattet
etwa ebay bis zu dreihundert Euro, wenn im Rahmen eines gültigen Geschäfts
trotz Zahlung die Ware nicht kommt. Der Käuferschutz ist an verschiedene
Bedingungen geknüpft, ferner ist eine Selbstbeteiligung vorgesehen.
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