VII
Probleme mit der Ware
7.5 Die Ware wurde beim
Transport beschädigt
Wenn der Kaufgegenstand
während des Transports beschädigt wurde, ist der Verkäufer
dafür nicht mehr verantwortlich, sofern es sich - wie dies regelmäßig
der Fall ist - um einen Versendungskauf handelt. Indessen bestehen Schadensersatzansprüche
gegen das Transportunternehmen. Zwar ist Verkäufer im Zeitpunkt des
Transports im allgemeinen noch nicht Eigentümer des Kaufgegenstandes
und er hat auch den Transportvertrag mit diesem nicht abgeschlossen. Eigentümer
der Ware und Vertragspartner des Transportunternehmens ist vielmehr der
Verkäufer. Ihm würden daher eigentlich Schadensersatzansprüche
zustehen, wenn die transportierte Ware durch Verschulden des Transportunternehmers
oder seiner Hilfspersonen beschädigt worden ist. Allerdings hat der
Verkäufer im Falle des Versendungskaufs keinen Schaden erlitten, weil
mit der Übergabe der Sache an das Transportunternehmen die so genannte
Preisgefahr auf den Käufer übergegangen ist, dieser also trotz
Zerstörung oder Beschädigung der Kaufsachen während des
Transportes den Kaufpreis in voller Höhe zahlen muss. Dieses Dilemma
löst die Rechtsprechen damit, dass der geschädigte Käufer
vom Verkäufer die Abtretung des Schadensersatzanspruchs gegen das
Transportunternehmen verlangen und dann seinen Schaden gegenüber diesem
geltend machen kann.