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VII
Probleme mit der Ware
7.2 Die Ware kommt zu
spät
Für die Verspätung der Ware haftet der Verkäufer grundsätzlich nur dann, wenn er sich mit seiner Leistung im Verzug befindet. Dies ist dann der Fall, wenn der Verkäufer auf eine Mahnung des Käufers nicht liefert. Die Mahnung ist nicht notwendig, wenn von vornherein vereinbart war, dass die Lieferung zu einem bestimmten Termin - also etwa einem fest stehenden Kalenderdatum - geliefert werden sollte. Sie ist auch dann nicht erforderlich, wenn der Verkäufer die Lieferung der Kaufsache ernsthaft und endgültig verweigert. Der Verkäufer hat dann dem Käufer den diesem entstehenden Verzugsschaden zu ersetzen, es sei denn, der kann beweisen, dass er an der Verspätung der Lieferung schuldlos ist.Diese Seite können Sie nur mit einem AnwaltOnline-Direkt Zugang im Bereich Recht bei Online Auktionen lesen.
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