VORHERIGE SEITE
NÄCHSTE SEITE

IV Lieferung Ware gegen Geld – wie geht das?
4.3 Vorlieferung – zuerst die Ware!

Bei der Vorleistung sendet der Verkäufer zuerst die Ware, nach deren Eingang überweist

Die von Ihnen gewünschte Seite kann nur mit einem AnwaltOnline-Direkt Zugang im Bereich Recht bei Online Auktionen aufgerufen werden.

Sie haben keinen Zugang? Melden Sie sich jetzt an!

Weiterlesen - Anmelden:

Username:
Passwort:

 | Passwort vergessen? | ABO-SERVICE |