VORHERIGE SEITE
NÄCHSTE SEITE

IV Lieferung Ware gegen Geld – wie geht das?
4.3 Vorlieferung – zuerst die Ware!

Bei der Vorleistung sendet der Verkäufer zuerst die Ware, nach deren Eingang überweist

Diese Seite können Sie nur mit einem AnwaltOnline-Direkt Zugang im Bereich Recht bei Online Auktionen lesen.

Sie haben noch keinen Zugang? Informieren Sie sich jetzt über die Vorteile von AnwaltOnline Direkt!

Weiterlesen:

Username:
Passwort:

 | Passwort vergessen? | AnwaltOnline DIREKT LOGIN |