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IV Lieferung Ware gegen Geld – wie geht das?
4.1 Was kommt zuerst: Lieferung oder Zahlung?

Wenn nichts anderes vereinbart wird, sind ein gekaufter Gegenstand und der Kaufpreis "Zug um Zug" auszutauschen sind. Darunter versteht man den  zeitgleichen Austausch zwischen Kaufgegenstand und Kaufpreis, was bei persönlicher Anwesenheit beider Kaufvertragsparteien unproblematisch und sicherlich zu bevorzugen ist. Wenn aber – wie dies bei einem Internetgeschäft der Fall ist -  die beiden Vertragsparteien Käufer und Verkäufer nicht persönlich aufeinander treffen, lässt sich dieser Leistungsaustausch Zug um Zug nicht bewerkstelligen. Hier bieten sich die Möglichkeiten der Vorkasse und der Vorlieferung, sowie der Hinterlegung an.
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