IV
Lieferung Ware gegen Geld – wie geht das?
4.1 Was kommt zuerst:
Lieferung oder Zahlung?
Wenn nichts anderes
vereinbart wird, sind ein gekaufter Gegenstand und der Kaufpreis "Zug um
Zug" auszutauschen sind. Darunter versteht man den zeitgleichen Austausch
zwischen Kaufgegenstand und Kaufpreis, was bei persönlicher Anwesenheit
beider Kaufvertragsparteien unproblematisch und sicherlich zu bevorzugen
ist. Wenn aber – wie dies bei einem Internetgeschäft der Fall ist
- die beiden Vertragsparteien Käufer und Verkäufer nicht
persönlich aufeinander treffen, lässt sich dieser Leistungsaustausch
Zug um Zug nicht bewerkstelligen. Hier bieten sich die Möglichkeiten
der Vorkasse und der Vorlieferung, sowie der Hinterlegung an.