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III Der Kaufgegenstand
3.2 Wahrheitsgemäße Angaben – präzise Beschreibung

Ist jede Werbeanpreisung verbindlich?

Die Frage, ob der Kaufgegenstand einen Mangel aufweist, richtet sich nach den Anforderungen, welche der Ersteigerer auf Grundlage des abgeschlossenen Vertrages von dem Produkt erwarten durfte. Bei der Frage der Mangelhaftigkeit wird somit  in erster Linie auf die Produktbeschreibung abgestellt, nur soweit diese keine Angaben enthält, kommt es darauf an, was ein Käufer eines entsprechenden Produkts im allgemeinen von diesem erwarten kann.

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