| VORHERIGE SEITE |
III
Der Kaufgegenstand
3.2 Wahrheitsgemäße
Angaben – präzise Beschreibung
Ist jede Werbeanpreisung verbindlich?Die Frage, ob der Kaufgegenstand einen Mangel aufweist, richtet sich nach den Anforderungen, welche der Ersteigerer auf Grundlage des abgeschlossenen Vertrages von dem Produkt erwarten durfte. Bei der Frage der Mangelhaftigkeit wird somit in erster Linie auf die Produktbeschreibung abgestellt, nur soweit diese keine Angaben enthält, kommt es darauf an, was ein Käufer eines entsprechenden Produkts im allgemeinen von diesem erwarten kann.
Die von Ihnen gewünschte Seite kann nur mit einem AnwaltOnline-Direkt Zugang im Bereich Recht bei Online Auktionen aufgerufen werden.
Sie haben keinen Zugang? Melden Sie sich jetzt an!
Weiterlesen - Anmelden: